Auch im Mai 2026 (Stand: 12.05.2026) erhalten weiterhin zahlreiche Webseitenbetreiber, Unternehmer und Social-Media-Nutzer E-Mails von Dr. Torsten Schröer im Zusammenhang mit der Nutzung von Bildern der Bildagentur Blickwinkel.
Betroffene sind häufig verunsichert, weil zunächst keine klassische Abmahnung übersandt wird, sondern eine sogenannte „Berechtigungsanfrage“. Viele Empfänger unterschätzen daher die rechtliche Bedeutung dieser Schreiben.
Dabei zeigt unsere anwaltliche Praxis: Eine solche Anfrage sollte keinesfalls ignoriert werden. Häufig stellt sie die erste Stufe einer späteren urheberrechtlichen Geltendmachung dar, die im weiteren Verlauf zu kostenpflichtigen Abmahnungen durch die Kanzlei Westermann & Scholl führen kann.
Auch aktuell wurden uns wieder entsprechende Schreiben zur Prüfung vorgelegt. Gegenstand sind häufig Fotos, die auf Facebook, Instagram, Webseiten oder Unternehmensprofilen verwendet wurden.
1. Was ist eine Berechtigungsanfrage der Bildagentur Blickwinkel?
Bei den aktuellen Schreiben von Dr. Torsten Schröer handelt es sich regelmäßig noch nicht um eine klassische anwaltliche Abmahnung, sondern zunächst um eine Anfrage zur Klärung der Bildnutzung.
Inhaltlich wird meist geltend gemacht, dass:
- ein bestimmtes Foto ohne ausreichenden Urhebernachweis genutzt worden sei,
- die Bildagentur Blickwinkel entsprechende Rechte vertrete,
- oder eine Nutzung ohne nachweisbare Lizenz erfolgt sein könnte.
Die Empfänger werden dann typischerweise aufgefordert, Angaben zu machen über:
- Herkunft des verwendeten Bildmaterials,
- Nutzungsdauer,
- Art der Nutzung,
- Reichweite der Veröffentlichung,
- sowie vorhandene Lizenzen oder Nutzungsnachweise.
Ziel dieser Anfrage ist häufig die Vorbereitung möglicher weiterer Ansprüche.
2. Warum sollte man die E-Mail nicht ignorieren?
Viele Betroffene gehen zunächst davon aus, dass es sich lediglich um eine allgemeine Nachfrage handelt. Tatsächlich kann die Berechtigungsanfrage jedoch der erste Schritt eines umfangreicheren urheberrechtlichen Vorgehens sein.
Nach unserer Erfahrung läuft der Vorgang häufig wie folgt ab:
Schritt 1: Berechtigungsanfrage
Zunächst erfolgt eine E-Mail mit der Bitte um Auskunft zur Bildnutzung und zur Vorlage möglicher Lizenzen.
Schritt 2: Zahlungsaufforderung
Erfolgt keine oder aus Sicht der Gegenseite keine ausreichende Reaktion, folgt häufig eine weitere Nachricht mit einer konkreten Zahlungsforderung zur außergerichtlichen Erledigung.
Schritt 3: Abmahnung durch Westermann & Scholl
Bleibt auch dies erfolglos, wird die Angelegenheit oftmals an die Kanzlei Westermann & Scholl übergeben, die dann eine kostenpflichtige urheberrechtliche Abmahnung ausspricht.
Gerade deshalb sollte frühzeitig und strategisch sinnvoll reagiert werden.
3. Was wird konkret von Dr .Schröer beanstandet?
In vielen Fällen geht es um:
- Bilder auf Facebook oder Instagram,
- Fotos auf Unternehmenswebseiten,
- Blogbeiträge,
- ältere Social-Media-Posts,
- oder scheinbar „kostenlose“ Bilder aus dem Internet.
Häufig wissen Betroffene gar nicht mehr genau, woher das Bild ursprünglich stammt oder ob jemals eine gültige Lizenz erworben wurde.
Besonders problematisch wird es, wenn:
- kein Lizenznachweis mehr vorhanden ist,
- die Urheberbenennung fehlt,
- Bilder von Dritten übernommen wurden,
- oder Nutzungsbedingungen nicht eingehalten wurden.
4. Wie sollte ich jetzt am besten reagieren?
Wichtig ist vor allem: Ruhe bewahren und keine vorschnellen Angaben machen.
Empfehlenswert ist insbesondere:
- gesetzte Fristen ernst nehmen,
- keine ungeprüften Auskünfte erteilen,
- intern vorhandene Lizenzen oder Rechnungen prüfen,
- keine vorschnellen Schuldeingeständnisse abgeben,
- rechtliche Beratung einholen.
Denn bereits unüberlegte Antworten können später gegen Sie verwendet werden oder die Verhandlungsposition verschlechtern.
5. Muss man auf die Berechtigungsanfrage antworten?
Das hängt stets vom konkreten Einzelfall ab.
Grundsätzlich sollte eine solche Anfrage nicht einfach ignoriert werden. Gleichzeitig bedeutet das aber nicht, dass sämtliche Informationen ungeprüft herausgegeben werden sollten.
Entscheidend ist vielmehr:
- welche Rechte tatsächlich bestehen,
- ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt,
- und welche Angaben rechtlich sinnvoll sind.
Gerade im Urheberrecht kann die richtige Strategie erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
6. Was passiert, wenn tatsächlich keine Lizenz vorliegt?
Selbst wenn sich herausstellt, dass keine ausreichende Nutzungsberechtigung bestand, bedeutet das nicht automatisch, dass sämtliche späteren Forderungen in voller Höhe berechtigt sind.
In vielen Fällen bestehen Möglichkeiten:
- Forderungen zu reduzieren,
- Vergleiche auszuhandeln,
- Unterlassungsansprüche anzupassen,
- oder kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung kann hier oft entscheidend sein.
7. Wie lassen sich solche Fälle künftig vermeiden?
Um urheberrechtliche Probleme künftig zu vermeiden, sollte beim Einsatz von Bildern besondere Vorsicht gelten.
Wichtig ist insbesondere:
- ausschließlich eigene Fotos oder sauber lizenzierte Bilder verwenden,
- Nutzungsrechte dokumentieren,
- Lizenzbedingungen genau prüfen,
- Urheber korrekt benennen,
- keine ungeprüften Bilder aus Suchmaschinen oder Social Media übernehmen.
Gerade vermeintlich „freie“ Bilder führen in der Praxis häufig zu späteren Problemen.
8. Kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Dr. Newerla bei Berechtigungsanfragen der Bildagentur Blickwinkel
Wenn auch Sie eine E-Mail von Dr. Torsten Schröer oder bereits eine Abmahnung von Westermann & Scholl für die Bildagentur Blickwinkel erhalten haben, unterstützen wir Sie gerne.
Sie können uns Ihre Unterlagen unverbindlich per E-Mail zusenden an:
Nach erster Prüfung erhalten Sie eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung.
Telefonisch erreichen Sie uns unter:
0471 / 483 99 88 – 0
Wir vertreten Mandanten bundesweit im Bereich Urheberrecht und Abmahnungsverteidigung zu transparenten und fairen Festpreisen.
Autor: Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FAQ – Berechtigungsanfrage per E-Mail Bildagentur Blickwinkel / Dr. Torsten Schröer
1. Ist die E-Mail von Dr. Torsten Schröer ernst zu nehmen?
Ja. Auch wenn es sich zunächst noch nicht um eine klassische Abmahnung handelt, kann daraus später ein kostenpflichtiges Verfahren entstehen.
2. Muss ich sofort antworten?
Fristen sollten ernst genommen werden. Gleichzeitig sollten keine ungeprüften Angaben gemacht werden.
3. Was passiert, wenn ich die E-Mail ignoriere?
Dann drohen häufig weitere Zahlungsforderungen oder eine spätere Abmahnung durch Westermann & Scholl.
4. Reicht es aus, das Bild einfach zu löschen?
Nein. Die Löschung allein beseitigt mögliche bereits entstandene Ansprüche nicht automatisch.
5. Muss ich eine Lizenz nachweisen können?
Ja. Im Streitfall sollten Nutzungsrechte möglichst dokumentiert und nachweisbar sein.
6. Kann man die Forderungen reduzieren?
In vielen Fällen ja, insbesondere durch rechtzeitige anwaltliche Verhandlungen.
7. Betrifft das auch private Social-Media-Accounts?
Ja. Auch private oder halbprivate Nutzungen können urheberrechtlich relevant sein.

