Abmahnung wegen Urheberrecht erhalten? Wir helfen!

Mai 2026: Abmahnung der MO Streetwear GmbH durch VON HAVE FEY wegen angeblichem Markenverstoß (z. B. Marke ISHA oder MO) erhalten? So sollten Betroffene jetzt reagieren!

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Auch im Mai 2026 (Stand: 13.05.2026) werden weiterhin zahlreiche markenrechtliche Abmahnungen im Namen der MO Streetwear GmbH ausgesprochen. Besonders häufig betroffen sind Händler auf Plattformen wie eBay, Amazon, Etsy oder Online-Shops, die Kleidungsstücke oder Accessoires unter bestimmten geschützten Zeichen angeboten haben.

In vielen aktuellen Fällen erfolgt die Vertretung der MO Streetwear GmbH inzwischen durch die Kanzlei VON HAVE FEY Rechtsanwälte. Für Betroffene stellt sich dann schnell die Frage:


Wie ernst ist die Abmahnung – und was sollte man jetzt tun?

1. Worum geht es bei den aktuellen MO Streetwear-Abmahnungen?

Die MO Streetwear GmbH aus Hamburg verfügt über verschiedene eingetragene Marken im Modebereich. Dazu gehören unter anderem:

  • „MO“
  • „ISHA“
  • „FELIPA“
  • „GAYA“
  • „myMO“
  • „YUKA“
  • „Homebase“

In den uns aktuell vorliegenden Fällen wird Betroffenen vorgeworfen, diese Marken ohne Zustimmung im geschäftlichen Verkehr verwendet zu haben – etwa beim Verkauf von Kleidung, Schuhen oder Accessoires.

Uns wurde heute erneut (Stand: 13.05.2026) eine aktuelle Abmahnung vorgelegt. Dort ging es um die Nutzung des Zeichens „ISHA“ im Zusammenhang mit einem Bekleidungsangebot. Das Schreiben datiert vom 11.05.2026 mit kurzer Fristsetzung bis zum 19.05.2026.

2. Welche Vorwürfe erhebt die Kanzlei VON HAVE FEY?

Typischerweise wird dem Empfänger der Abmahnung vorgeworfen:

  • geschützte Marken ohne Lizenz verwendet zu haben
  • markenidentische oder verwechslungsfähige Zeichen genutzt zu haben
  • Produkte unter geschützten Markenbezeichnungen angeboten zu haben
  • gegen Kennzeichenrechte der MO Streetwear GmbH verstoßen zu haben

Besonders häufig betroffen sind gewerbliche Verkäufer auf eBay oder vergleichbaren Plattformen.

3. Welche Forderungen enthält die Abmahnung?

Die VON HAVE FEY Rechtsanwälte machen regelmäßig mehrere Ansprüche geltend:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunft über Verkaufszahlen und Nutzungsumfang
  • Schadensersatzansprüche
  • Erstattung von Abmahnkosten
  • teilweise Testkaufkosten

Die Anwaltskosten werden häufig auf Basis eines Gegenstandswerts von 25.000 € oder mehr berechnet. Dadurch entstehen schnell Forderungen von über 1.000 € allein für Rechtsanwaltsgebühren.

Je nach Fall können zusätzlich erhebliche Schadensersatzforderungen hinzukommen.

4. Warum Sie die Fristen unbedingt ernst nehmen sollten

Viele Betroffene unterschätzen die kurzen Fristen in markenrechtlichen Abmahnungen. Das kann problematisch werden.

Nach unserer Erfahrung werden markenrechtliche Ansprüche teilweise sehr schnell gerichtlich durchgesetzt. Uns wurde erst kürzlich ein Fall bekannt, bei dem bereits einen Tag nach Fristablauf eine einstweilige Verfügung beantragt wurde.

Ein Ignorieren der Abmahnung ist daher keine sinnvolle Strategie.

5. Was sollten Sie nach Erhalt der Abmahnung vermeiden?

Wenn Sie eine MO Streetwear-Abmahnung erhalten haben, sollten Sie insbesondere Folgendes vermeiden:

  • keine vorschnellen Zahlungen leisten
  • die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben
  • keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
  • keine unüberlegten Auskünfte erteilen

Die beigefügten Unterlassungserklärungen sind häufig sehr weit formuliert und können langfristige rechtliche Risiken enthalten.

6. Kann man sich gegen die Forderungen verteidigen?

Ja – in vielen Fällen bestehen durchaus Ansatzpunkte zur Verteidigung oder zumindest zur Reduzierung der Forderungen.

Zu prüfen ist unter anderem:

  • besteht tatsächlich eine markenmäßige Nutzung?
  • liegt überhaupt eine Verwechslungsgefahr vor?
  • ist die Marke für die konkrete Nutzung geschützt?
  • sind die geltend gemachten Ansprüche der Höhe nach angemessen?
  • ist die Unterlassungserklärung zu weit gefasst?

Selbst wenn sich herausstellt, dass eine Markenverletzung grundsätzlich vorliegt, bedeutet das nicht automatisch, dass sämtliche Forderungen in voller Höhe akzeptiert werden müssen.

In vielen Fällen lassen sich:

  • Unterlassungserklärungen modifizieren
  • Schadensersatzforderungen reduzieren
  • wirtschaftlich sinnvolle Vergleiche erzielen
  • Gerichtsverfahren vermeiden

7. Warum gerade im Markenrecht strategisches Vorgehen wichtig ist

Markenrechtliche Abmahnungen unterscheiden sich erheblich von „einfachen“ Streitigkeiten im Internet. Bereits kleine Fehler können hohe finanzielle Folgen haben.

Besonders problematisch sind:

  • lebenslange Vertragsstrafenrisiken
  • hohe Streitwerte
  • schnelle gerichtliche Verfahren
  • umfangreiche Auskunftsansprüche

Deshalb empfiehlt sich regelmäßig eine frühzeitige anwaltliche Prüfung.

8. Unterstützung bei Abmahnungen der MO Streetwear GmbH

Wir unterstützen seit vielen Jahren bundesweit Betroffene bei der Abwehr markenrechtlicher Abmahnungen – insbesondere auch bei Verfahren rund um:

  • MO Streetwear GmbH
  • VON HAVE FEY Rechtsanwälte
  • eBay-Abmahnungen
  • Markenrechtsverletzungen im Fashion-Bereich

Unser Ziel ist dabei stets eine wirtschaftlich sinnvolle und rechtssichere Lösung.

Kostenlose Ersteinschätzung bei MO Streetwear-Abmahnung

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der MO Streetwear GmbH oder der Kanzlei VON HAVE FEY erhalten haben, können Sie uns das Schreiben gerne unverbindlich zusenden.

📞 Telefon: 0471 / 483 99 88 – 0
📧 E-Mail: info@drnewerla.de

Wir bieten:

  • kostenlose schriftliche Ersteinschätzung
  • bundesweite Vertretung
  • transparente Festpreise
  • schnelle Bearbeitung bei kurzen Fristen

FAQ – Abmahnung MO Streetwear GmbH / VON HAVE FEY

1. Ist eine Abmahnung der MO Streetwear GmbH ernst zu nehmen?

Ja. Markenrechtliche Abmahnungen sollten niemals ignoriert werden, da andernfalls gerichtliche Schritte drohen können.

2. Warum habe ich eine Abmahnung erhalten?

Meist wegen der Nutzung geschützter Marken wie „ISHA“, „FELIPA“, „MO“ oder „GAYA“ beim Verkauf von Kleidung oder Accessoires.

3. Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nicht ungeprüft. Die vorformulierten Erklärungen sind häufig zu weit gefasst und sollten anwaltlich überprüft werden.

4. Was passiert, wenn ich nicht reagiere?

Es drohen einstweilige Verfügungen, Klagen und zusätzliche Kosten.

5. Kann man die Forderungen reduzieren?

Ja. In vielen Fällen lassen sich Schadensersatzforderungen und Abmahnkosten deutlich reduzieren.

6. Sind auch private Verkäufer betroffen?

Betroffen sind überwiegend gewerbliche Verkäufer. Im Einzelfall können aber auch private Angebote rechtlich relevant werden.

7. Wie schnell sollte ich handeln?

Sofort. Markenrechtliche Fristen sind oft sehr kurz und sollten unbedingt eingehalten werden.