Abmahnung wegen Fotos erhalten? Wir helfen!

Mai 2026: Abmahnung VON HAVE FEY für Leo E-Commerce Ltd. wegen Produktfotos auf Kleinanzeigen.de erhalten? Was jetzt wirklich wichtig ist!

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Auch im Mai 2026 beschäftigen urheberrechtliche Abmahnungen wegen Produktbildern weiterhin zahlreiche Verkäufer auf Online-Plattformen. Besonders häufig betroffen sind derzeit Nutzer von Kleinanzeigen.de, eBay oder ähnlichen Verkaufsplattformen, die Fotos von Bekleidungsartikeln – insbesondere aus dem Umfeld der Marke „Schmuddelwedda“ – verwendet haben.

Die Schreiben werden regelmäßig durch die Kanzlei VON HAVE FEY im Auftrag der Leo E-Commerce Ltd. ausgesprochen. Für viele Betroffene kommt eine solche Abmahnung überraschend, da häufig angenommen wird, dass Herstellerfotos oder bereits im Internet auffindbare Produktbilder frei verwendet werden dürfen. Genau das ist jedoch rechtlich oft problematisch.

1. Warum verschickt die Leo E-Commerce Ltd. überhaupt Abmahnungen?

Im Mittelpunkt der Vorwürfe steht meist die angeblich unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Produktfotos. Nach unserer Erfahrung betreffen die aktuellen Fälle häufig folgende Situationen:

  • Verkauf von Kleidung oder Accessoires über Kleinanzeigenplattformen
  • Nutzung von Herstellerbildern oder fremden Shop-Fotos
  • Übernahme von Bildern aus Google oder sozialen Netzwerken
  • fehlende ausdrückliche Nutzungslizenz
  • gewerblicher oder geschäftsähnlicher Verkauf

Gerade bei Markenartikeln wird derzeit verstärkt gegen die Verwendung fremder Produktbilder vorgegangen.

2. Welche Forderungen enthält eine typische Abmahnung von VON HAVE FEY?

Die Abmahnschreiben enthalten regelmäßig mehrere rechtliche und finanzielle Forderungen. Typischerweise werden verlangt:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunft über Art, Dauer und Umfang der Bildnutzung
  • Zahlung von Schadensersatz
  • Erstattung von Rechtsanwaltskosten
  • teilweise zusätzlich Ersatz von Testkaufkosten

Besonders relevant ist dabei die Berechnung der anwaltlichen Gebühren. Häufig werden Gegenstandswerte zwischen 1.000 € und 4.000 € pro Bild angesetzt. Dadurch können sich schnell erhebliche Gesamtforderungen ergeben – insbesondere wenn mehrere Fotos betroffen sind.

3. Abmahnung erhalten – wie sollten Betroffene reagieren?

Nach Erhalt eines solchen Schreibens ist vor allem eines wichtig: keine vorschnellen Entscheidungen treffen.

Viele Betroffene machen den Fehler, sofort Kontakt mit der Gegenseite aufzunehmen oder die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Das kann langfristige rechtliche Nachteile verursachen.

Wichtig ist insbesondere:

  • keine vorschnelle Zahlung leisten
  • Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben
  • keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
  • gesetzte Fristen unbedingt beachten
  • den Fall rechtlich prüfen lassen

Gerade im Urheberrecht entscheidet oft die konkrete Einzelfallgestaltung darüber, ob Ansprüche tatsächlich bestehen und in welcher Höhe diese berechtigt sind.

4. Wann liegt überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vor?

Nicht jede Nutzung eines Produktbildes ist automatisch rechtswidrig. Entscheidend ist immer die konkrete rechtliche Bewertung des Einzelfalls.

Dabei spielen insbesondere folgende Fragen eine Rolle:

  • Wer ist tatsächlicher Rechteinhaber des Bildes?
  • Existiert möglicherweise eine Nutzungserlaubnis?
  • Wurde das Bild selbst erstellt oder übernommen?
  • Handelt es sich um private oder geschäftliche Nutzung?
  • Ist die Rechtekette überhaupt nachweisbar?

Gerade bei Verkäufen über Plattformen wie Kleinanzeigen.de verschwimmen die Grenzen zwischen privatem und gewerblichem Handeln häufig, was die rechtliche Bewertung kompliziert macht.

5. Was ist wenn ich einfach nicht reagiere?

Das Ignorieren einer Abmahnung kann erhebliche Folgen haben.

In der Praxis drohen unter anderem:

  • einstweilige Verfügungen
  • gerichtliche Klageverfahren
  • zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten
  • langfristige Unterlassungsverpflichtungen

Uns sind Fälle bekannt, in denen bereits kurz nach Fristablauf gerichtliche Schritte eingeleitet wurden. Deshalb sollte auf ein Abmahnschreiben stets fristgerecht reagiert werden.

6. Auch bei berechtigtem Vorwurf: Forderungen oft reduzierbar

Selbst wenn tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, bedeutet das nicht automatisch, dass die geforderten Beträge vollständig bezahlt werden müssen.

In vielen Fällen bestehen Möglichkeiten:

  • Schadensersatzforderungen zu reduzieren
  • Unterlassungserklärungen anzupassen
  • wirtschaftlich sinnvolle Vergleiche auszuhandeln
  • gerichtliche Verfahren zu vermeiden

Gerade eine strategische anwaltliche Verhandlung kann erhebliche finanzielle Unterschiede machen.

7. Wie lassen sich solche Foto-Abmahnungen künftig vermeiden?

Wer Produktbilder im Internet verwendet, sollte besonders sorgfältig vorgehen. Empfehlenswert ist insbesondere:

  • ausschließlich eigene Fotos verwenden
  • nur Bilder mit eindeutiger Lizenz nutzen
  • Lizenzbedingungen dokumentieren
  • keine ungeprüften Bilder aus Suchmaschinen übernehmen
  • Nutzungsrechte archivieren

Besondere Vorsicht ist bei vermeintlich „kostenlosen“ Bildern oder Social-Media-Inhalten geboten. Auch dort bestehen häufig urheberrechtliche Beschränkungen.

8. Unsere Unterstützung bei Abmahnungen von VON HAVE FEY / Leo E-Commerce Ltd.

Wir unterstützen seit vielen Jahren bundesweit Betroffene bei der Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen – insbesondere im Zusammenhang mit Produktfotos, Online-Plattformen und Bildrechten.

Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem:

  • rechtliche Prüfung der Abmahnung
  • Überarbeitung oder Modifikation von Unterlassungserklärungen
  • Verhandlungen über Vergleichslösungen
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • bundesweite Vertretung zum Festpreis

9. Kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Dr. Newerla nutzen

Wenn auch Sie eine Abmahnung von VON HAVE FEY für die Leo E-Commerce Ltd. erhalten haben, können Sie uns das Schreiben gerne unverbindlich zusenden.

📧 info@drnewerla.de
📞 0471 / 483 99 88 – 0

Nach Prüfung erhalten Sie von uns eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung Ihres Falls.

FAQ – Abmahnung Leo E-Commerce Ltd. / VON HAVE FEY

1. Warum habe ausgerechnet ich eine Abmahnung wegen Produktfotos erhalten?

Meist wird vorgeworfen, dass urheberrechtlich geschützte Bilder ohne ausreichende Lizenz verwendet wurden – etwa bei Verkaufsanzeigen auf Kleinanzeigen.de oder eBay.

2. Muss ich die geforderte Summe sofort bezahlen?

Nein. Die Forderungen sollten zunächst rechtlich geprüft werden. Nicht jede Abmahnung ist vollständig berechtigt.

3. Sollte ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nicht ungeprüft. Die vorformulierten Erklärungen sind häufig sehr weitreichend und können langfristige Verpflichtungen auslösen.

4. Was passiert, wenn ich die Abmahnung ignoriere?

Es drohen gerichtliche Schritte wie einstweilige Verfügungen oder Klagen mit zusätzlichen Kosten.

5. Kann man die Forderungen reduzieren?

Ja. In vielen Fällen lassen sich Schadensersatzforderungen oder Anwaltskosten deutlich reduzieren.

6. Sind Bilder aus dem Internet automatisch frei nutzbar?

Nein. Auch öffentlich auffindbare Bilder unterliegen regelmäßig dem Urheberrecht und dürfen nicht ohne Lizenz verwendet werden.

7. Wie hoch sind die Erfolgschancen bei einer Verteidigung?

Das hängt vom konkreten Einzelfall ab. Häufig bestehen jedoch gute Verteidigungsansätze oder zumindest Verhandlungsspielräume.

Autor:
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Spezialist für Abmahnungsverteidigung