Abmahnung wegen Urheberrecht erhalten? Wir helfen!

Mai 2026: Chromorange Photostock Abmahnung durch RA Klaus Wildmoser wegen dem Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an Foto(s) erhalten? So sollten Sie jetzt vorgehen!

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Auch im Mai 2026 (Stand: 11.05.2026) werden weiterhin urheberrechtliche Abmahnungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Stockfotos verschickt. Besonders häufig betroffen sind aktuell Schreiben, die im Namen der Chromorange Photostock durch Rechtsanwalt Klaus Wildmoser versendet werden.

Viele Betroffene sind überrascht, wenn sie eine solche Abmahnung erhalten – häufig wegen eines Fotos, das vor längerer Zeit auf einer Website, bei Facebook oder Instagram oder in einem Unternehmensprofil verwendet wurde. Dabei handelt es sich jedoch in der Regel nicht um „zufällige Schreiben“, sondern um rechtlich begründete Ansprüche wegen angeblich fehlender Nutzungsrechte.

Auch aktuell (Stand 11.05.2026) liegt uns wieder ein entsprechendes Abmahnschreiben vor. Gegenstand sind zwei Bilddateien mit saisonalem Bezug (Pfingsten und Jahreswechsel), die nach Darstellung der Gegenseite ohne Lizenz auf Social Media genutzt worden sein sollen. Das Schreiben ist datiert auf den 24.04.2026 mit Fristsetzungen bis Anfang bzw. Mitte Mai 2026.

1. Worum geht es bei den Chromorange-Abmahnungen?

Im Kern geht es bei diesen Schreiben um den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung durch unlizenzierte Bildnutzung.

Die Chromorange Photostock macht geltend, ausschließliche Nutzungsrechte an bestimmten Fotografien zu besitzen. Diese Bilder sollen ohne entsprechende Lizenz im Internet verwendet worden sein.

Typische Konstellationen sind:

  • Nutzung von Fotos auf Unternehmenswebseiten
  • Verwendung in Social-Media-Beiträgen (z. B. Facebook oder Instagram)
  • Einbindung in Werbe- oder Marketinginhalte
  • fehlende oder unzureichende Lizenznachweise

Für Betroffene ist häufig nicht auf den ersten Blick erkennbar, dass bereits ein einzelnes Bild eine rechtlich relevante Nutzung darstellen kann.

2. Welche Forderungen stellt RA Klaus Wildmoser im Auftrag von Chromorange?

In den aktuellen Abmahnungen werden regelmäßig mehrere Ansprüche geltend gemacht. Typischerweise umfasst das Schreiben folgende Punkte:

  • Entfernung bzw. Löschung der beanstandeten Bilder
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung von Schadensersatz
  • Erstattung von Anwaltskosten
  • teilweise zusätzliche Positionen wie Dokumentations- oder Ermittlungskosten

In einem uns vorliegenden aktuellen Fall belief sich die Gesamtforderung auf 3.459,55 €, zusammengesetzt aus:

  • Schadensersatz: 2.143,89 €
  • Dokumentationskosten: 113,05 €
  • Rechtsanwaltskosten: 1.202,61 €

Solche Beträge sind jedoch immer ein Ergebnis der konkreten Berechnung im Einzelfall und nicht zwingend unveränderlich.

3. Chromorange-Abmahnung erhalten – was ist jetzt zu tun?

Zunächst gilt: Auch wenn die Forderungen auf den ersten Blick erheblich wirken, ist eine überhastete Reaktion nicht sinnvoll.

Wichtig ist insbesondere:

  • keine vorschnelle Zahlung leisten
  • die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben
  • keine direkte Kommunikation mit der Gegenseite aufnehmen
  • Fristen unbedingt ernst nehmen

Gerade die Unterlassungserklärung kann weitreichende rechtliche Bindungen für die Zukunft auslösen. Diese sollte daher niemals ungeprüft abgegeben werden.

Eine anwaltliche Prüfung ist deshalb dringend zu empfehlen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

4. Ist die Forderung immer berechtigt?

Nicht zwingend. Ob eine Urheberrechtsverletzung tatsächlich vorliegt, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere:

  • Bestand überhaupt eine gültige Lizenz?
  • War die Nutzung vom Rechteinhaber erlaubt?
  • Wer ist tatsächlich urheber- bzw. rechteinhabende Partei?
  • Wurde das Bild korrekt gekennzeichnet und lizenziert?
  • Liegt überhaupt eine öffentliche Nutzung im rechtlichen Sinne vor?

Gerade im Bereich von Stockfotos entstehen häufig Unsicherheiten, die im Einzelfall zu unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen führen können.

5. Auch bei berechtigtem Vorwurf: Kosten oft verhandelbar

Selbst wenn sich der Vorwurf nicht vollständig entkräften lässt, bedeutet das nicht automatisch, dass die Forderung in voller Höhe akzeptiert werden muss.

In der Praxis bestehen häufig Möglichkeiten:

  • Reduzierung der Schadensersatzforderung
  • Anpassung der Unterlassungserklärung
  • Vergleichsverhandlungen zur Gesamtablösung
  • Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens

Eine strategische Prüfung kann hier oft zu deutlich wirtschaftlicheren Ergebnissen führen.

6. Wie lassen sich Chromorange-Abmahnungen künftig vermeiden?

Um zukünftige Abmahnungen zu vermeiden, sollte beim Umgang mit Bildern besonders sorgfältig vorgegangen werden. Wichtig ist insbesondere:

  • nur eigene Fotos verwenden oder
  • ausschließlich Bilder mit klarer, dokumentierter Lizenz nutzen
  • Lizenzbedingungen genau prüfen (z. B. Namensnennungspflichten)
  • keine ungeprüften Inhalte aus dem Internet übernehmen
  • Nutzung von Social-Media-Bildern ohne Rechteklärung vermeiden

Eine saubere Dokumentation der Bildrechte ist im Streitfall oft entscheidend.

7. Erste Schritte bei einer Abmahnung – das sollten Sie beachten

Wenn Sie ein Schreiben von RA Klaus Wildmoser im Auftrag der Chromorange Photostock erhalten haben, sollten Sie strukturiert vorgehen:

  • Fristen im Schreiben beachten
  • keine voreilige Unterschrift leisten
  • keine unbedachten Zahlungen vornehmen
  • keine direkte Diskussion mit der Gegenseite führen
  • rechtliche Prüfung veranlassen

8. Kostenlose Ersteinschätzung durch die Kanzlei Dr. Newerla nutzen !

Wenn Sie eine Abmahnung der Chromorange Photostock durch Rechtsanwalt Klaus Wildmoser erhalten haben, können Sie uns Ihr Schreiben gerne zur Prüfung zusenden.

Per E-Mail an:


info@drnewerla.de

Nach Durchsicht erhalten Sie eine kostenlose erste rechtliche Einschätzung.

Telefonisch erreichen Sie uns unter:


0471 / 483 99 88 0

Wir vertreten Mandanten bundesweit und arbeiten im Bereich der Abmahnungsverteidigung zu transparenten Konditionen.

FAQ: Chromorange Photostock Abmahnung / RA Klaus Wildmoser

1. Ist eine Abmahnung von Chromorange Photostock ernst zu nehmen?

Ja. Es handelt sich in der Regel um ernsthafte urheberrechtliche Forderungen, die rechtlich geprüft werden sollten.

2. Muss ich die geforderte Summe sofort bezahlen?

Nein. Eine Zahlung sollte niemals ohne vorherige rechtliche Prüfung erfolgen.

3. Was passiert, wenn ich gar nicht reagiere?

Dann drohen gerichtliche Schritte wie einstweilige Verfügungen oder Klagen mit weiteren Kosten.

4. Ist die Unterlassungserklärung verpflichtend zu unterschreiben?

Nein. Sie sollte niemals ungeprüft unterschrieben werden, da sie sehr weitreichende Verpflichtungen enthalten kann.

5. Kann man die Forderung reduzieren?

In vielen Fällen ja, insbesondere durch Vergleichsverhandlungen oder rechtliche Einwendungen.

6. Reicht es, das Bild einfach zu löschen?

Nein. Die Entfernung allein beseitigt nicht automatisch bereits entstandene Ansprüche.

7. Betrifft das auch kleine Webseiten oder Social Media Accounts?

Ja. Auch kleine oder private Accounts können urheberrechtlich relevant sein, wenn Bilder öffentlich zugänglich gemacht werden.