Abmahnung wegen Urheberrecht erhalten? Wir helfen!

September 2026: Abmahnung MBBS Rechtsanwälte für MAIRDUMONT wegen Landkarte / Kartenausschnitt erhalten? – was jetzt wichtig ist

Abmahnung MBBS Mairdumont

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Eine MAIRDUMONT Abmahnung wegen einer Landkarte oder eines Stadtplans erhalten? Dann sollten Sie die Forderung der MBBS Rechtsanwälte nicht vorschnell bezahlen und insbesondere keine Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben.

Auch im September 2026 erreichen uns erneut Anfragen von Unternehmen, Selbständigen und Webseitenbetreibern, die wegen der angeblich unberechtigten Verwendung von Kartenausschnitten, Stadtplänen oder Landkarten von der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG abgemahnt werden.

Betroffen sein können beispielsweise Kartenmaterialien aus dem Umfeld der Marken Falk, ADAC oder MARCO POLO. MAIRDUMONT verfügt über ein umfangreiches eigenes kartografisches Angebot und vertreibt Kartenmaterial sowohl in gedruckter als auch in digitaler Form.

Die Forderungen können mehrere tausend Euro betragen. In einem uns aktuell vorliegenden Fall (Abmahnung vom 10. September 2026) werden beispielsweise 820 Euro Lizenzschaden, ein weiterer 100-prozentiger Zuschlag von 820 Euro wegen fehlender Urheberbenennung sowie 1.117,53 Euro Rechtsanwaltskosten verlangt. Daraus ergibt sich eine Gesamtforderung von 2.757,53 Euro.

1. MAIRDUMONT Abmahnung: Worum geht es eigentlich?

Der typische Ausgangspunkt ist vergleichsweise unspektakulär:

Ein Unternehmen möchte seinen Kunden auf der eigenen Website zeigen, wo sich das Unternehmen befindet oder wie man dorthin gelangt.

Dafür wird ein Kartenausschnitt in eine Internetseite eingebunden.

Häufig stammt dieser Kartenausschnitt aus einem Reiseführer, einem Stadtplan, einer Landkarte, einem Online-Angebot oder einer anderen Quelle. Dem Webseitenbetreiber ist dabei nicht immer bewusst, dass auch ein solcher Kartenausschnitt urheberrechtlich geschützt sein kann.

Genau hier setzen die Abmahnungen an.

MAIRDUMONT macht über die MBBS Rechtsanwälte geltend, dass die konkrete Karte ohne ausreichende Lizenz verwendet wurde.

2. Welche Karten sind von MAIRDUMONT-Abmahnungen betroffen?

Bei den aktuellen Fällen können unterschiedliche Kartenprodukte beziehungsweise Marken eine Rolle spielen.

Genannt werden unter anderem:

  • Falk
  • ADAC
  • MARCO POLO
  • Shell
  • RV
  • Kunth
  • GeoGraphic Publishers

MAIRDUMONT selbst führt unter anderem die Marken Falk, ADAC und MARCO POLO in seinem Portfolio. Im Bereich GeodatenManagement beschreibt das Unternehmen außerdem ein umfangreiches eigenes kartografisches Daten- und Kartenangebot.

Für die rechtliche Beurteilung kommt es allerdings nicht allein auf den Namen der Marke an.

Entscheidend ist vielmehr, wel konkreter Kartenausschnitt verwendet wurde, wer daran die Rechte hält und ob für genau diese Nutzung eine Lizenz bestand.

3. Warum kann eine Landkarte überhaupt urheberrechtlich geschützt sein?

Viele Betroffene gehen zunächst davon aus, dass eine Landkarte lediglich geografische Tatsachen wiedergibt.

Straßen, Orte, Gewässer oder Gebäude sind als solche natürlich keine urheberrechtlich geschützten Werke.

Das bedeutet jedoch nicht, dass eine konkrete kartografische Darstellung automatisch frei verwendet werden darf.

Die Erstellung einer professionellen Karte kann erhebliche gestalterische, technische und redaktionelle Leistungen voraussetzen. Je nach konkreter Gestaltung kann deshalb urheberrechtlicher Schutz bestehen.

Das gilt grundsätzlich auch für Ausschnitte einer Karte.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht:

„Sind Straßen und Orte überhaupt urheberrechtlich geschützt?“

Sondern:

„Darf ich genau diese konkrete kartografische Darstellung ohne Lizenz auf meiner Website verwenden?“

Diese Unterscheidung ist bei einer MAIRDUMONT-Abmahnung besonders wichtig.

4. Aktuelle MAIRDUMONT-Abmahnung im September 2026 über MBBS: Welche Forderungen werden verlangt?

In dem uns aktuell vorliegenden Fall verlangt MAIRDUMONT über die MBBS Rechtsanwälte mehrere Positionen.

Die konkrete Forderung lautet:

820,00 Euro Lizenzgebühr

zuzüglich

820,00 Euro Zuschlag wegen fehlender Urheberbenennung

sowie

1.117,53 Euro Rechtsanwaltskosten einschließlich Mehrwertsteuer.

Den Rechtsanwaltskosten liegt in diesem Fall ein Gegenstandswert von 12.140 Euro zugrunde.

Damit ergibt sich eine Gesamtforderung von:

2.757,53 Euro

Die konkrete Höhe kann von Fall zu Fall abweichen. Insbesondere wenn mehrere Kartenausschnitte oder mehrere Internetseiten betroffen sind, können sich die geltend gemachten Forderungen deutlich erhöhen.

5. Warum wird ein 100-prozentiger Zuschlag für fehlende Urheberbenennung verlangt?

In den uns vorliegenden Fällen wird neben einer Lizenzforderung teilweise ein zusätzlicher Betrag geltend gemacht, wenn bei der Verwendung der Karte keine entsprechende Urheber- beziehungsweise Quellenangabe erfolgt ist.

Im konkreten Fall entspricht dieser Zuschlag 100 Prozent der angesetzten Lizenzgebühr, also weiteren 820 Euro.

Ob ein solcher Zuschlag in der konkreten Höhe tatsächlich berechtigt ist, sollte allerdings nicht ungeprüft akzeptiert werden.

Hier kommt es unter anderem darauf an,

  • welche Nutzungsbedingungen für das konkrete Kartenmaterial galten,
  • ob eine Urheberbenennung tatsächlich erforderlich war,
  • welche Lizenzgebühr als Ausgangspunkt angesetzt werden kann und
  • ob die konkrete Berechnung rechtlich nachvollziehbar ist.

6. „Die Karte stammt von Canva, Pexels oder einer anderen Plattform“ – was nun?

Auch diese Konstellation kann bei der Verteidigung eine Rolle spielen.

Wenn der Kartenausschnitt beispielsweise über einen Webdesigner, eine Agentur, ein Baukastensystem oder eine andere Plattform auf die eigene Website gelangt ist, sollte zunächst die Herkunft des konkreten Bildmaterials geklärt werden.

Dafür sollten Betroffene insbesondere prüfen:

  • Wer hat die Website erstellt?
  • Wer hat die betreffende Grafik eingebunden?
  • Woher stammt die Datei?
  • Welche Lizenzbedingungen galten?
  • Wurde eine Lizenz erworben?
  • Gibt es Rechnungen, E-Mails oder sonstige Nachweise?
  • War die konkrete kommerzielle Nutzung von der Lizenz umfasst?

Allein die Tatsache, dass ein Bild oder Kartenausschnitt über eine bekannte Plattform verfügbar war, beantwortet diese Fragen noch nicht.

7. MAIRDUMONT Abmahnung erhalten: Nicht sofort zahlen!

Eine Abmahnung von MAIRDUMONT über MBBS sollte ernst genommen werden.

Das bedeutet aber nicht, dass die im Schreiben genannte Summe automatisch in voller Höhe geschuldet ist.

Vor einer Zahlung sollte insbesondere geprüft werden:

a. Besteht überhaupt eine Urheberrechtsverletzung?

b. Ist MAIRDUMONT hinsichtlich des konkreten Kartenausschnitts anspruchsberechtigt?

c. Bestand möglicherweise eine Lizenz?

d. Ist die verlangte Lizenzgebühr angemessen?

e. Ist der zusätzliche 100-Prozent-Zuschlag gerechtfertigt?

f. Ist der angesetzte Gegenstandswert von 12.140 Euro angemessen?

g. Sind die Rechtsanwaltskosten korrekt berechnet?

Erst nach dieser Prüfung lässt sich sinnvoll beurteilen, ob eine vollständige Zurückweisung, eine modifizierte Unterlassungserklärung oder eine außergerichtliche Einigung sinnvoll ist.

8. Muss ich die Unterlassungserklärung von MBBS unterschreiben?

Das ist einer der wichtigsten Punkte.

In der Regel enthält eine solche Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Eine solche Erklärung sollte nicht einfach unterschrieben werden.

Denn mit der Unterlassungserklärung kann eine langfristige Verpflichtung entstehen, die über den konkreten aktuellen Kartenausschnitt hinausreichen kann.

Vor einer Unterschrift sollte deshalb geprüft werden:

  • ob überhaupt eine Unterlassungspflicht besteht,
  • welcher konkrete Verstoß erfasst sein soll,
  • wie weit die Erklärung formuliert ist und
  • ob eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll ist.

Die vorformulierte Erklärung sollte daher nicht ungeprüft abgegeben werden.

9. Reicht es aus, die Landkarte von der Website zu entfernen?

Auch hier lautet die Antwort: Nein, nicht automatisch.

Die Entfernung des Kartenausschnitts kann sinnvoll sein, um eine weitere öffentliche Nutzung zu beenden.

Sie erledigt aber nicht automatisch bereits entstandene Ansprüche.

Eine mögliche Urheberrechtsverletzung kann trotz Löschung weiterhin zu Forderungen wegen

  • Unterlassung,
  • Schadensersatz,
  • Lizenzschaden,
  • Zuschlägen und
  • Rechtsanwaltskosten

führen.

Umgekehrt sollte der betroffene Kartenausschnitt vor einer endgültigen Löschung möglichst dokumentiert werden. Screenshots, URLs und Informationen über die Herkunft des Materials können für die spätere rechtliche Prüfung wichtig sein.

10. Kann man eine MAIRDUMONT-Abmahnung abwehren?

Ja. Welche Verteidigung sinnvoll ist, hängt allerdings vollständig vom konkreten Fall ab.

Mögliche Ansatzpunkte können beispielsweise sein:

a. Keine ausreichende Rechteinhaberschaft nachgewiesen

Es sollte geprüft werden, welche konkreten Rechte MAIRDUMONT an dem beanstandeten Kartenmaterial geltend macht.

b. Lizenz vorhanden

Wenn eine Lizenz erworben wurde, sollte deren Umfang genau geprüft werden.

c. Nutzung über einen Dienstleister

Hat ein Webdesigner oder eine Agentur die Karte eingebunden, sollte nachvollzogen werden, woher das Material stammt und welche Vereinbarungen bestanden.

d. Höhe des Lizenzschadens

Auch bei einer tatsächlichen Rechtsverletzung ist die Schadenshöhe nicht automatisch mit dem Betrag identisch, den die Gegenseite fordert.

e. Gegenstandswert überprüfen

Im aktuellen Fall werden die Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswerts von 12.140 Euro berechnet. Auch dieser Wert sollte auf seine Berechtigung überprüft werden.

f. Vergleichslösung

Wenn sich der Vorwurf nicht vollständig ausräumen lässt, kann eine wirtschaftlich sinnvolle außergerichtliche Einigung eine Möglichkeit sein, die Angelegenheit ohne Gerichtsverfahren zu beenden.

11. Mehrere Karten auf der Website? Dann kann es teurer werden

Ein besonderes Augenmerk sollte auf weitere Kartenausschnitte gelegt werden.

Wer eine Karte beispielsweise auf einer Kontaktseite verwendet hat, könnte möglicherweise auch auf anderen Unterseiten Kartenmaterial eingebunden haben.

Deshalb sollte nach Erhalt einer MAIRDUMONT-Abmahnung nicht nur die eine konkret beanstandete Internetseite betrachtet werden.

Zu prüfen ist vielmehr der gesamte Internetauftritt.

Das gilt insbesondere bei

  • mehreren Standorten,
  • mehreren Filialen,
  • mehreren Kontaktseiten,
  • unterschiedlichen Webseiten,
  • Unterseiten mit Anfahrtsbeschreibungen oder
  • älteren Versionen der Website.

Je nach Umfang der behaupteten Rechtsverletzungen kann sich dadurch auch die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit verändern.

FAQ 2026 zur MAIRDUMONT-Abmahnung

1. Warum mahnt MAIRDUMONT wegen einer Landkarte ab?

MAIRDUMONT macht geltend, dass bestimmte Stadtpläne oder Kartenausschnitte urheberrechtlich geschützt sind und ohne entsprechende Lizenz im Internet verwendet wurden. Betroffen können unter anderem Karten aus dem Umfeld von Falk, ADAC oder MARCO POLO sein.

2. Sind Landkarten überhaupt urheberrechtlich geschützt?

Eine Landkarte kann als konkrete kartografische Darstellung urheberrechtlichen Schutz genießen. Dass die dargestellten geografischen Informationen selbst nicht geschützt sind, bedeutet nicht automatisch, dass die konkrete Gestaltung der Karte frei kopiert werden darf.

3. Muss ich die Forderung von MBBS sofort bezahlen?

Nein. Die Abmahnung sollte zwar ernst genommen und die Frist beachtet werden. Vor einer Zahlung sollte jedoch geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung vorliegt und ob Lizenzschaden, Zuschläge und Rechtsanwaltskosten in der geltend gemachten Höhe berechtigt sind.

4. Was passiert, wenn ich die Karte bereits von meiner Website gelöscht habe?

Die Entfernung beendet eine möglicherweise weitere Nutzung, beseitigt aber nicht automatisch bereits entstandene Ansprüche. Die Abmahnung sollte daher auch nach einer Löschung rechtlich geprüft werden.

5. Kann ich mich darauf berufen, dass die Karte von Canva oder einer anderen Plattform stammt?

Das kann für die Prüfung der Angelegenheit relevant sein, reicht allein aber nicht aus. Entscheidend ist, welche Lizenz für den konkreten Kartenausschnitt bestand und ob sie die konkrete Internetnutzung erlaubte. Deshalb sollten Herkunft und Lizenzbedingungen möglichst genau dokumentiert werden.

6. Kann man eine MAIRDUMONT-Abmahnung von MBBS zurückweisen oder die Forderung reduzieren?

Das ist vom Einzelfall abhängig. Mögliche Ansatzpunkte können eine vorhandene Lizenz, Zweifel an der Rechteinhaberschaft, eine fehlerhafte Schadensberechnung oder ein unangemessener Gegenstandswert sein. Selbst wenn eine Rechtsverletzung besteht, kann eine außergerichtliche Reduzierung der Gesamtforderung in Betracht kommen.

MAIRDUMONT Abmahnung von MBBS erhalten? Wir helfen !

Sie haben eine MAIRDUMONT Abmahnung wegen einer Landkarte, eines Stadtplans oder eines Kartenausschnitts erhalten?

Die Kanzlei Dr. Newerla unterstützt Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen bei der Abwehr urheberrechtlicher Abmahnungen.

Wir prüfen insbesondere:

  • die behauptete Urheberrechtsverletzung,
  • die Rechteinhaberschaft von MAIRDUMONT,
  • die Herkunft des Kartenmaterials,
  • mögliche Lizenzrechte,
  • den geltend gemachten Lizenzschaden,
  • einen etwaigen Zuschlag wegen fehlender Urheberbenennung,
  • den angesetzten Gegenstandswert,
  • die Rechtsanwaltskosten und
  • die Möglichkeit einer vollständigen oder teilweisen Zurückweisung der Forderung.

Wenn sich die Vorwürfe nicht vollständig ausräumen lassen, prüfen wir außerdem, ob eine wirtschaftlich sinnvolle außergerichtliche Einigung erreicht werden kann.

Kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Dr. Newerla nutzen:

Schicken Sie uns Ihr Abmahnschreiben gerne zur ersten Prüfung.

📧 info@drnewerla.de

📞 0471 / 483 99 88 – 0

Wir vertreten Sie bundesweit zu transparenten Festpreisen.

Wichtig: Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht vorschnell und zahlen Sie die geforderte Summe nicht, bevor die konkrete Abmahnung geprüft wurde.

Fazit: MAIRDUMONT-Abmahnung wegen Landkarte nicht vorschnell akzeptieren