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September 2026: Abmahnung / Forderung wegen Instagram-Reel durch INSTNCT GmbH und TRO GmbH (Magic) über die Kanzlei Beutler Brand Rechtsanwälte – was Betroffene jetzt wissen sollten

September 2026: Abmahnung / Forderung wegen Instagram-Reel durch INSTNCT GmbH und TRO GmbH (Magic) über die Kanzlei Beutler Brand Rechtsanwälte

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Die Kanzlei Beutler Brand Rechtsanwälte mahnt aktuell (September 2026) im Auftrag der INSTNCT GmbH und der TRO GmbH die Nutzung von Musik in Instagram-Reels ab.

In einem aktuellen Fall geht es um die Verwendung des Titels „Magic“ von Adam Spector. Nach dem uns vorliegenden Abmahnschreiben vom 18.09.2026 werden sowohl Rechte an der Originalaufnahme als auch Rechte an der zugrunde liegenden Komposition und dem Text geltend gemacht.

Betroffene sollten ein solches Schreiben ernst nehmen. Gleichzeitig bedeutet eine Abmahnung nicht automatisch, dass sämtliche darin geltend gemachten Ansprüche in der geforderten Höhe berechtigt sind. Insbesondere die konkrete Rechteinhaberschaft, die Art der Nutzung und die Höhe der geltend gemachten Forderungen sollten geprüft werden.

1. Was wird in der aktuellen Abmahnung der Kanzlei Beutler Brand Rechtsanwälte vorgeworfen?

Nach dem uns vorliegenden Schreiben wird dem betroffenen Instagram-Nutzer vorgeworfen, das Musikstück „Magic“ im Rahmen eines Instagram-Reels verwendet zu haben, ohne hierfür über die erforderlichen Rechte zu verfügen.

Dabei geht es nicht nur um die Musikaufnahme selbst. Die Abmahnung bezieht sich nach den Angaben der Gegenseite sowohl auf die Originalaufnahme als auch auf die Rechte an Musik und Text.

Gerade bei Musiknutzungen in Social Media ist diese Unterscheidung wichtig, weil an einer Aufnahme verschiedene Rechte bestehen können.

2. Welche Rechte sollen verletzt worden sein?

Die INSTNCT GmbH und die TRO GmbH berufen sich nach dem Abmahnschreiben auf unterschiedliche Rechte.

Zum einen werden Masterrechte an der Originalaufnahme von Adam Spector geltend gemacht. Zum anderen geht es um die Rechte an dem Werk „Magic“, also an Komposition und Text. Als Urheber von Musik und Text werden M. Patterson und Adam Spector genannt.

Bei der Verwendung eines Musikstücks in einem Video können damit mehrere rechtlich unterschiedliche Ebenen betroffen sein.

Die Nutzung einer konkreten Tonaufnahme ist deshalb nicht zwingend mit der Nutzung des zugrunde liegenden musikalischen Werkes gleichzusetzen.

3. Warum kann die Nutzung von Musik aus der Instagram-Musikbibliothek problematisch sein?

Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass die Auswahl eines Liedes aus der Musikbibliothek von Instagram automatisch jede denkbare Nutzung erlaubt.

Das ist so pauschal leider nicht richtig. Entscheidend ist vielmehr, welche Nutzung durch die jeweiligen Lizenzbedingungen abgedeckt wird und ob der konkrete Instagram-Account bzw. die konkrete Veröffentlichung unter diese Bedingungen fällt.

Insbesondere bei geschäftlichen oder werblichen Inhalten können zusätzliche Rechte erforderlich sein. Die bloße technische Möglichkeit, ein Musikstück bei der Erstellung eines Reels auszuwählen, ist daher nicht ohne Weiteres mit einer umfassenden Lizenz für jede kommerzielle Nutzung gleichzusetzen.

Umgekehrt bedeutet die Verwendung eines Titels aus der Instagram-Musikbibliothek aber auch nicht automatisch, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Es kommt auf die konkreten Umstände und die einschlägigen Nutzungsbedingungen an.

4. Was fordert Beutler Brand Rechtsanwälte?

Nach dem aktuellen Schreiben vom 18.09.2026 werden insbesondere folgende Ansprüche geltend gemacht:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • Zahlung von 1.000,00 € Schadensersatz,
  • Erstattung von 1.372,78 € Rechtsanwaltskosten.

Die Rechtsanwaltskosten werden dabei aus einem Gegenstandswert von 20.000,00 € und einer 1,3-Geschäftsgebühr berechnet. Insgesamt wird damit eine Zahlung von 2.372,78 € verlangt.

Die Unterlassungserklärung soll nach dem vorliegenden Schreiben bis zum 28.09.2026 abgegeben werden. Für die Zahlung wird eine Frist bis zum 05.10.2026 gesetzt.

5. Muss die geforderte Summe bezahlt werden?

Nicht allein deshalb, weil sie in einem anwaltlichen Abmahnschreiben gefordert wird.

Ob und in welcher Höhe Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten verlangt werden können, hängt unter anderem davon ab,

  • ob tatsächlich eine unberechtigte Nutzung vorlag,
  • welche konkreten Rechte betroffen sind,
  • wer hinsichtlich der jeweiligen Rechte anspruchsberechtigt ist,
  • welche Nutzung tatsächlich stattgefunden hat,
  • wie lange und in welchem Umfang das Reel veröffentlicht wurde,
  • und ob die geltend gemachte Schadenshöhe nachvollziehbar berechnet wurde.

Auch die angesetzten Rechtsanwaltskosten und insbesondere der Gegenstandswert von 20.000,00 € sollten nicht ungeprüft übernommen werden.

6. Sollte die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschrieben werden?

Hier ist Vorsicht geboten: Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung kann weitreichende und langfristige Folgen haben. Mit ihrer Abgabe kann eine vertragliche Verpflichtung entstehen, die bei einem späteren Verstoß eine Vertragsstrafe auslösen kann.

Deshalb sollte eine vorformulierte Erklärung der Gegenseite nicht ungeprüft unterschrieben werden.

Ob überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss und – falls ja – welchen Inhalt sie haben sollte, hängt von der rechtlichen Prüfung des konkreten Sachverhalts ab.

In geeigneten Fällen kann auch eine modifizierte Unterlassungserklärung in Betracht kommen. Das ist jedoch keine automatische Lösung für jeden Fall.

7. Was gilt für die gesetzte Frist?

Eine solche Frist sollte nicht ignoriert werden.

Gleichzeitig besteht regelmäßig kein Grund, allein wegen des Zeitdrucks eine weitreichende Erklärung ungeprüft zu unterschreiben oder die geforderte Summe sofort zu überweisen.

Sinnvoll ist es, das Schreiben möglichst kurzfristig anwaltlich prüfen zu lassen. So kann vor Ablauf der Frist geklärt werden, ob die geltend gemachten Ansprüche bestehen und wie darauf reagiert werden sollte.

8. Was sollte man nach Erhalt einer solchen Abmahnung tun?

Betroffene sollten zunächst sämtliche Unterlagen sichern.

Dazu gehören insbesondere:

  • das vollständige Abmahnschreiben,
  • das betreffende Instagram-Reel,
  • Angaben dazu, wann und wie das Reel veröffentlicht wurde,
  • Informationen zum verwendeten Instagram-Account,
  • gegebenenfalls Angaben dazu, wie die Musik ausgewählt wurde,
  • sowie vorhandene Nachweise über Lizenzen oder sonstige Nutzungsberechtigungen.

Das Reel sollte nicht vorschnell gelöscht werden, bevor der Sachverhalt dokumentiert wurde. Ob eine Entfernung anschließend sinnvoll ist, sollte vom konkreten Fall abhängig gemacht werden.

Ebenso sollten gegenüber der Gegenseite nicht vorschnell Angaben gemacht werden, die später als Anerkenntnis oder sonstige nachteilige Erklärung ausgelegt werden könnten.

9. Sind solche Abmahnungen grundsätzlich berechtigt?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten.

Richtig ist, dass die Nutzung von Musik in einem kommerziellen Video zusätzliche urheberrechtliche Fragen aufwerfen kann. Bereits die frühere Rechtsprechungs- und Beratungspraxis zu entsprechenden Abmahnungen von INSTNCT GmbH und TRO GmbH stellte insbesondere auf sogenannte Synchronisationsrechte bei der Verbindung von Musik mit Bildmaterial ab.

Daraus folgt jedoch nicht, dass jede aktuelle Abmahnung automatisch in vollem Umfang berechtigt ist.

Bei einer konkreten Prüfung sind vielmehr die tatsächliche Nutzung, die konkreten Lizenzbedingungen, die Rechtekette und die einzelnen geltend gemachten Ansprüche zu betrachten.

Gerade bei der Schadensersatzforderung und den Abmahnkosten kann eine eigenständige Prüfung sinnvoll sein.

10. Was sollte man jetzt konkret tun?

Wer eine Abmahnung der INSTNCT GmbH und der TRO GmbH durch Beutler Brand Rechtsanwälte erhalten hat, sollte insbesondere drei Dinge beachten:

Erstens: Die gesetzte Frist sollte ernst genommen werden.

Zweitens: Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden.

Drittens: Die geltend gemachten Zahlungsansprüche sollten nicht allein deshalb akzeptiert werden, weil sie in einem anwaltlichen Schreiben aufgeführt sind.

Ob die Abmahnung berechtigt ist und welche Reaktion sinnvoll ist, lässt sich erst nach Prüfung des konkreten Sachverhalts beurteilen.

11. Kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!

Wenn Sie eine Abmahnung der INSTNCT GmbH und der TRO GmbH erhalten haben und unsicher sind, wie Sie damit umgehen sollten, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.

Wir bieten zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung an. Für die weitere anwaltliche Bearbeitung arbeiten wir mit günstigen Pauschalpreisen.

Hier geht´s zur kostenfreien Ersteinschätzung:

E-Mail: info@drnewerla.de


Telefon: 0471 / 483 99 88-0

Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten bundesweit.

Häufige Fragen zur Abmahnung von INSTNCT GmbH und TRO GmbH 2026

1. Worum geht es bei der aktuellen Abmahnung?

Nach dem aktuellen Schreiben geht es um die Verwendung des Musikstücks „Magic“ von Adam Spector in einem Instagram-Reel. Geltend gemacht werden sowohl Rechte an der Originalaufnahme als auch Rechte an Musik und Text.

2. Wie viel Geld wird von den Betroffenen verlangt?

In einem ganz aktuellen Fall werden 1.000,00 € Schadensersatz und 1.372,78 € Rechtsanwaltskosten verlangt, insgesamt also 2.372,78 €.

3. Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss und welchen Inhalt sie haben sollte, hängt vom konkreten Sachverhalt und der Berechtigung der geltend gemachten Ansprüche ab.

4. Reicht es aus, dass die Musik bei Instagram verfügbar war?

Nein, die bloße Verfügbarkeit eines Titels in der Instagram-Musikbibliothek bedeutet nicht automatisch, dass jede Nutzung – insbesondere jede geschäftliche oder werbliche Nutzung – lizenziert ist. Umgekehrt beweist die Nutzung aus der Bibliothek allein auch noch keine Urheberrechtsverletzung. Entscheidend sind die konkreten Nutzungsbedingungen und die Art der Veröffentlichung.

5. Was muss ich tun, wenn die Frist am 28.09.2026 abläuft?

Die Frist sollte ernst genommen werden. Betroffene sollten das Schreiben möglichst kurzfristig anwaltlich prüfen lassen und nicht vorschnell die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben oder die geforderte Zahlung leisten.