Die Kanzlei Lohmeier.Partners geht gegen die Verwendung des Musikstücks „Sunny Bossa“ auf Instagram vor und fordert in uns vorliegenden Fällen jeweils 5.202,61 Euro. Betroffene sollten solche Schreiben ernst nehmen, die Forderung aber nicht ungeprüft bezahlen. Entscheidend ist, ob die beanstandete Musiknutzung tatsächlich rechtswidrig war, ob die geltend gemachten Ansprüche bestehen und ob die verlangten Beträge der Höhe nach berechtigt sind.
Gleichzeitig stellt sich für viele Unternehmen, Selbstständige und andere Instagram-Nutzer die Frage, wie sich vergleichbare Probleme künftig vermeiden lassen. Denn die Verwendung eines Songs in einem Reel oder einer Story kann rechtlich komplizierter sein, als es auf den ersten Blick erscheint.
In diesem Ratgeber erklären wir, worauf es bei einer Abmahnung wegen „Sunny Bossa“ ankommt, welche Punkte Betroffene prüfen sollten und wie sich das Risiko kostspieliger Auseinandersetzungen durch eine sorgfältige Musikauswahl und Lizenzprüfung reduzieren lässt.
1. Abmahnung wegen „Sunny Bossa“: Was fordert Lohmeier.Partners?
In unserer Kanzlei wurden im Oktober 2026 zwei Schreiben der Kanzlei Lohmeier.Partners wegen der Verwendung des Musikstücks „Sunny Bossa“ auf Instagram vorgelegt. In beiden Fällen wird eine Gesamtforderung von 5.202,61 Euro geltend gemacht.
Nach den uns vorliegenden Schreiben setzt sich der verlangte Betrag jeweils aus folgenden Positionen zusammen:
- 4.000 Euro Schadensersatz
- 1.202,61 Euro Anwaltskosten einschließlich Umsatzsteuer
Darüber hinaus wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt.
Die Forderung ist für Betroffene erheblich. Gerade kleinere Unternehmen, Selbstständige und Betreiber gewerblicher Instagram-Profile können durch solche Beträge finanziell belastet werden.
Wichtig ist allerdings, zwischen der Forderung der Gegenseite und einem tatsächlich bestehenden Anspruch zu unterscheiden. Eine Abmahnung belegt nicht automatisch, dass sämtliche darin geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind. Ob die Forderung durchgesetzt werden kann, hängt von den Umständen des konkreten Falls ab.
Die beiden uns vorgelegten Schreiben sind zunächst als Einzelfälle zu betrachten. Aus ihnen allein lässt sich nicht ableiten, wie häufig Lohmeier.Partners entsprechende Forderungen geltend macht oder ob eine umfassende Abmahnwelle vorliegt.
2. Warum kann Musik auf Instagram zu einer Abmahnung führen?
Musikstücke sind urheberrechtlich geschützt. Bei der Verwendung eines Songs in einem Instagram-Reel oder einer Story können deshalb unterschiedliche Rechte betroffen sein.
Neben den Rechten an der musikalischen Komposition und gegebenenfalls dem Liedtext können auch Rechte an der konkreten Tonaufnahme eine Rolle spielen. Wer eine fremde Aufnahme in ein Video einbindet und dieses anschließend veröffentlicht, benötigt grundsätzlich die dafür erforderlichen Nutzungsrechte, soweit keine gesetzliche Erlaubnis eingreift.
Wird Musik ohne ausreichende Berechtigung verwendet, kommen unter den jeweiligen Voraussetzungen beispielsweise Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche in Betracht. Auch die Erstattung erforderlicher Abmahnkosten kann verlangt werden.
Ob diese Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Dazu gehört unter anderem die Frage, wer die Rechte an dem konkreten Musikstück innehat, ob diese Rechte wirksam übertragen oder zur Geltendmachung eingeräumt wurden und welche Nutzung genau beanstandet wird.
Entscheidend ist nicht allein, dass ein Song in einem Instagram-Beitrag auftaucht. Entscheidend ist, ob die konkrete Verwendung rechtlich erlaubt war.
3. Darf ich Musik verwenden, die Instagram selbst anbietet?
Das ist eine der wichtigsten Fragen bei Abmahnungen wegen Musik auf Instagram.
Viele Nutzer gehen davon aus, dass ein Song bedenkenlos verwendet werden kann, wenn er in der Musikbibliothek der Plattform zur Auswahl steht. Diese Schlussfolgerung ist nicht immer richtig.
Die Nutzungsbedingungen und Lizenzvereinbarungen können danach unterscheiden, ob Musik privat oder kommerziell eingesetzt wird. Die reguläre lizenzierte Musikbibliothek von Instagram ist grundsätzlich auf persönliche, nicht kommerzielle Nutzungen ausgerichtet. Für geschäftliche Inhalte gelten daher besondere Anforderungen.
Das bedeutet aber nicht, dass jede Verwendung von Musik aus der Instagram-Musikbibliothek rechtswidrig wäre. Maßgeblich sind die im konkreten Fall geltenden Bedingungen und die Art der Nutzung.
Besonders sorgfältig sollten Unternehmen prüfen, ob sie Musik in folgenden Situationen einsetzen dürfen:
- bei Reels, mit denen eigene Produkte oder Dienstleistungen beworben werden;
- bei Beiträgen zur Kundengewinnung oder zur Vermarktung des Unternehmens;
- bei bezahlten Instagram-Anzeigen;
- bei Videos, die im Auftrag eines Unternehmens produziert werden;
- bei Inhalten, die zusätzlich auf anderen Plattformen veröffentlicht werden.
Auch ein formal privates Profil kann geschäftlichen Zwecken dienen. Umgekehrt ist nicht jeder Beitrag eines Unternehmens zwangsläufig in jeder Hinsicht gleich zu beurteilen. Es kommt auf die konkrete Nutzung und die einschlägigen Lizenzbedingungen an.
4. Was sollten Betroffene nach einer Abmahnung von Lohmeier.Partners tun?
Wer eine Abmahnung wegen „Sunny Bossa“ oder eines anderen Musikstücks auf Instagram erhält, sollte nicht vorschnell zahlen oder eine vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben.
Sinnvoll ist eine strukturierte Prüfung der wesentlichen Punkte.
Schritt 1: Den beanstandeten Beitrag genau feststellen
Zunächst sollte geklärt werden, welches Reel, welche Story oder welcher sonstige Instagram-Inhalt betroffen ist. Wichtig sind insbesondere der konkrete Song, die verwendete Aufnahme, der Veröffentlichungszeitpunkt und der Inhalt des Beitrags.
Sichern Sie nach Möglichkeit den betreffenden Beitrag und die dazugehörige Kommunikation. Auch vorhandene Lizenzunterlagen, Rechnungen und Informationen zur Herkunft der Musik können relevant sein.
Schritt 2: Die Rechteinhaberschaft prüfen
Es sollte nachvollzogen werden, wer die Rechte an der verwendeten Aufnahme besitzt und auf welcher Grundlage die Gegenseite Ansprüche geltend macht.
Dabei kann es darauf ankommen, ob die Rechte für die konkrete Nutzung tatsächlich bestehen und ob die abmahnende Seite zur Geltendmachung der behaupteten Ansprüche berechtigt ist.
Die Angaben im Schreiben sollten deshalb nicht ungeprüft als abschließend richtig übernommen werden.
Schritt 3: Prüfen, ob eine ausreichende Lizenz vorlag
Wurde der Song über Instagram ausgewählt? Stammt er aus einer gesonderten Musikbibliothek? Wurde eine Lizenz bei einem externen Anbieter erworben? Hat eine Agentur das Video erstellt und die Musik eingebunden?
Diese Fragen können für die rechtliche Beurteilung erheblich sein. Eine vorhandene Lizenz sollte allerdings daraufhin geprüft werden, ob sie gerade die beanstandete Verwendung abdeckt.
Schritt 4: Schadensersatz und Anwaltskosten getrennt bewerten
Die verlangten 5.202,61 Euro sollten nicht als einheitlicher, automatisch geschuldeter Betrag betrachtet werden.
Bei den geltend gemachten 4.000 Euro Schadensersatz ist unter anderem zu prüfen, auf welcher Grundlage die Gegenseite den Betrag berechnet und ob die zugrunde gelegten Annahmen zutreffen. Auch die Höhe und Berechnung der Anwaltskosten bedürfen einer eigenständigen Prüfung.
Die bloße Nennung eines Betrags in einer Abmahnung bedeutet nicht, dass dieser in voller Höhe geschuldet wird.
Schritt 5: Die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben
Eine Unterlassungserklärung kann weitreichende Folgen haben. Wer eine solche Erklärung abgibt, verpflichtet sich unter Umständen dazu, bestimmte Handlungen künftig zu unterlassen. Bei einem späteren Verstoß können weitere Ansprüche entstehen.
Deshalb sollte geprüft werden, ob die Erklärung inhaltlich erforderlich und angemessen ist und ob sie Verpflichtungen enthält, die über das rechtlich Notwendige hinausgehen.
Ob eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll ist oder ob eine andere Vorgehensweise in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab. Eine pauschale Empfehlung ist ohne Prüfung des Schreibens nicht möglich.
Wichtig: Achten Sie auf die gesetzten Fristen. Eine rechtliche Prüfung sollte rechtzeitig erfolgen, damit notwendige Schritte nicht allein aus Zeitmangel unterbleiben.
5. Wie können Unternehmen eine Instagram-Musik-Abmahnung künftig vermeiden?
Noch besser als die Abwehr einer Abmahnung ist es, problematische Musiknutzungen möglichst von Anfang an zu vermeiden. Eine vollständige Garantie lässt sich dadurch zwar nicht erreichen. Mit einem nachvollziehbaren Prüfprozess können Unternehmen das Risiko jedoch reduzieren.
Tipp 1: Vor der Veröffentlichung die Nutzungsrechte prüfen
Bevor ein Reel oder eine Story veröffentlicht wird, sollte feststehen, woher die Musik stammt und ob sie für den vorgesehenen Zweck verwendet werden darf.
Das gilt besonders dann, wenn ein Beitrag nicht nur der Unterhaltung dient, sondern Produkte, Dienstleistungen oder das Unternehmen selbst bewirbt.
Tipp 2: Nicht allein auf die Verfügbarkeit in der App vertrauen
Dass ein Titel in der Instagram-App auswählbar ist, beantwortet nicht automatisch die Frage, ob er für eine konkrete geschäftliche Verwendung freigegeben ist.
Prüfen Sie deshalb die geltenden Plattformbedingungen und die Einschränkungen, die für Ihren Account und den jeweiligen Inhalt gelten.
Tipp 3: Für Werbung nur ausreichend lizenzierte Musik verwenden
Bei bezahlten Anzeigen und sonstigen Werbemaßnahmen sollte besonders sorgfältig geprüft werden, ob die Musik für diese Nutzungsform freigegeben ist.
Eine Lizenz für einen gewöhnlichen Social-Media-Beitrag muss nicht zwangsläufig auch die Nutzung in einer Werbeanzeige umfassen.
Tipp 4: Lizenznachweise aufbewahren
Speichern Sie Rechnungen, Lizenzbestätigungen und die relevanten Lizenzbedingungen. Halten Sie möglichst auch fest, welchem Video die jeweilige Lizenz zugeordnet ist.
Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn mehrere Mitarbeiter oder externe Dienstleister Inhalte erstellen und veröffentlichen.
Tipp 5: Zuständigkeiten mit Agenturen klar vereinbaren
Wenn eine Agentur oder ein Freelancer Reels produziert, sollte vertraglich geklärt werden, wer für die Beschaffung der Musikrechte verantwortlich ist.
Vereinbaren Sie möglichst, dass nur Musik mit den erforderlichen Nutzungsrechten eingesetzt wird und dass die entsprechenden Nachweise zur Verfügung gestellt werden.
Die Beauftragung eines Dienstleisters ersetzt nicht automatisch die Prüfung, ob die erforderlichen Rechte tatsächlich vorliegen.
Tipp 6: Auf geeignete Musikbibliotheken und Lizenzanbieter zurückgreifen
Für kommerzielle Inhalte kommen je nach Nutzungszweck beispielsweise die Meta Sound Collection, speziell für Social Media lizenzierte Musik oder eine individuelle Rechteklärung in Betracht.
Auch bei solchen Angeboten sollte geprüft werden, welche Verwendungen tatsächlich gestattet sind. Eine Freigabe für eine Plattform oder einen bestimmten Zweck ist nicht automatisch eine Freigabe für sämtliche denkbaren Nutzungen.
Tipp 7: Bei Unsicherheit vor der Veröffentlichung nachfragen
Wenn unklar ist, ob ein bestimmter Song für einen geschäftlichen Beitrag verwendet werden darf, ist es meist sinnvoller, die Rechtefrage vorab zu klären oder auf eine nachweislich geeignete Alternative auszuweichen.
Das gilt besonders für Unternehmen, die regelmäßig Reels veröffentlichen oder Instagram als wichtigen Marketingkanal einsetzen.
6. Welche Alternativen gibt es zur regulären Instagram-Musikbibliothek?
Unternehmen müssen nicht grundsätzlich auf Musik in ihren Instagram-Videos verzichten. Es kommt vielmehr darauf an, eine geeignete und ausreichend lizenzierte Quelle zu wählen.
Meta Sound Collection: Meta stellt eine gesonderte Sammlung von Musik und Sounds zur Verfügung, die unter den jeweils geltenden Bedingungen auch für bestimmte kommerzielle Inhalte auf Meta-Plattformen eingesetzt werden können. Die konkreten Nutzungsbedingungen sollten vorab geprüft werden.
Kommerziell lizenzierte Musik: Spezialisierte Anbieter bieten Musiklizenzen für Social Media und teilweise auch für Werbezwecke an. Entscheidend ist, dass die Lizenz die geplante Nutzung tatsächlich abdeckt.
Individuelle Lizenzierung: In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die erforderlichen Rechte direkt beim Rechteinhaber oder einer hierzu berechtigten Stelle einzuholen.
Eigene Musikproduktion: Selbst komponierte oder eigens produzierte Musik kann eine Alternative sein. Dabei sollte allerdings sichergestellt werden, dass keine fremden geschützten Bestandteile ohne entsprechende Erlaubnis übernommen werden und die erforderlichen Rechte an der Aufnahme geklärt sind.
Bei jeder Variante gilt: Lesen Sie die konkreten Lizenzbedingungen und dokumentieren Sie die erteilten Rechte. Die bloße Bezeichnung als „lizenzfrei“ reicht nicht aus, um sämtliche Fragen zur zulässigen Nutzung zu beantworten.
7. Lässt sich die Forderung von 5.202,61 Euro abwehren?
Ob eine Abmahnung von Lohmeier.Partners wegen „Sunny Bossa“ erfolgreich abgewehrt werden kann, lässt sich nicht allein anhand der geforderten Summe beurteilen.
Es kommt unter anderem darauf an,
- ob die beanstandete Nutzung tatsächlich stattgefunden hat;
- ob die erforderlichen Musikrechte für die konkrete Verwendung fehlten;
- ob die Gegenseite zur Geltendmachung der Ansprüche berechtigt ist;
- ob die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs erfüllt sind;
- ob die Höhe des verlangten Schadensersatzes nachvollziehbar berechnet wurde;
- ob die geltend gemachten Anwaltskosten rechtlich erstattungsfähig und der Höhe nach berechtigt sind;
- und welche Folgen sich aus der geforderten Unterlassungserklärung ergeben.
Je nach Sachlage kann es möglich sein, einzelne Forderungspositionen anzugreifen, die Höhe der Forderung infrage zu stellen oder eine andere Lösung zu erreichen. In anderen Fällen können Ansprüche ganz oder teilweise berechtigt sein.
Eine pauschale Aussage, dass solche Abmahnungen immer unberechtigt seien oder stets erfolgreich abgewehrt werden könnten, wäre deshalb unseriös. Entscheidend ist die Prüfung des konkreten Schreibens und der tatsächlichen Nutzung.
8. Fazit: Bei „Sunny Bossa“ und anderer Instagram-Musik kommt es auf die konkrete Lizenz an
Die uns vorliegenden Abmahnungen von Lohmeier.Partners wegen „Sunny Bossa“ zeigen, dass die Verwendung von Musik auf Instagram erhebliche finanzielle Folgen haben kann. In den beiden vorgelegten Fällen werden jeweils 5.202,61 Euro verlangt.
Wer ein entsprechendes Schreiben erhält, sollte die Forderung nicht ungeprüft bezahlen und keine Unterlassungserklärung vorschnell unterschreiben. Die Berechtigung der Ansprüche und die Höhe der verlangten Beträge müssen im Einzelfall geprüft werden.
Unternehmen und Selbstständige können das Risiko künftiger Auseinandersetzungen reduzieren, indem sie Musiklizenzen vor der Veröffentlichung prüfen, Nachweise aufbewahren und klare Zuständigkeiten mit externen Dienstleistern vereinbaren.
Dabei ist weder jeder Instagram-Song automatisch erlaubt noch jede geschäftliche Musiknutzung automatisch rechtswidrig. Maßgeblich sind die konkreten Nutzungsrechte und der jeweilige Verwendungszweck.
Kostenfreie Ersteinschätzung bei einer Instagram-Musik-Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung von Lohmeier.Partners wegen „Sunny Bossa“ oder wegen eines anderen Musikstücks auf Instagram erhalten? Sie sind unsicher, ob Sie die geforderte Summe bezahlen müssen oder wie Sie mit der Unterlassungserklärung umgehen sollten?
Gerne prüfen wir Ihr Schreiben und geben Ihnen eine erste Einschätzung der rechtlichen Situation. Wir bieten zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Für die weitere anwaltliche Bearbeitung arbeiten wir mit günstigen Pauschalpreisen, sodass die Kosten vorab transparent besprochen werden können.
Kanzlei Dr. Newerla
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für IT-Recht, Urheber- und Medienrecht sowie gewerblichen Rechtsschutz
E-Mail: info@drnewerla.de
Telefon: 0471 / 483 99 88-0
Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten bundesweit.
Häufige Fragen zur Abmahnung wegen „Sunny Bossa“ auf Instagram
1. Wie viel Geld fordert Lohmeier.Partners wegen „Sunny Bossa“?
In zwei unserer Kanzlei im Oktober 2026 vorgelegten Schreiben werden jeweils 5.202,61 Euro verlangt. Nach den vorliegenden Schreiben entfallen 4.000 Euro auf Schadensersatz und 1.202,61 Euro auf Anwaltskosten einschließlich Umsatzsteuer. Ob die Forderungen in dieser Höhe berechtigt sind, muss im Einzelfall geprüft werden.
2. Darf ich Musik aus der Instagram-Bibliothek für mein Unternehmen verwenden?
Nicht jeder dort verfügbare Song ist automatisch für jede geschäftliche Nutzung freigegeben. Insbesondere bei Werbung und kommerziellen Inhalten sollten die geltenden Lizenzbedingungen geprüft werden. Es gibt jedoch auch Musikangebote, die unter bestimmten Voraussetzungen kommerziell genutzt werden dürfen.
3. Muss ich die geforderten 5.202,61 Euro bezahlen?
Nicht allein deshalb, weil dieser Betrag in der Abmahnung steht. Zunächst sollte geprüft werden, ob die geltend gemachten Ansprüche bestehen und ob Schadensersatz sowie Anwaltskosten der Höhe nach berechtigt sind. Ohne Prüfung des konkreten Falls lässt sich keine verlässliche Aussage treffen.
4. Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?
Eine vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Sie kann langfristige Verpflichtungen begründen und bei späteren Verstößen weitere finanzielle Folgen haben. Ob und in welcher Form eine Erklärung abgegeben werden sollte, hängt von der konkreten Sachlage ab.
5. Was kann ich tun, wenn das Reel bereits gelöscht wurde?
Die Löschung kann für die weitere Beurteilung relevant sein, beseitigt aber nicht automatisch sämtliche möglicherweise entstandenen Ansprüche. Deshalb sollten Sie das Schreiben auch nach einer Löschung prüfen lassen und gesetzte Fristen beachten.
6. Kann auch ein privater Instagram-Account eine Musik-Abmahnung erhalten?
Ja. Entscheidend ist nicht allein, ob ein Account als privat oder geschäftlich geführt wird. Auch die tatsächliche Nutzung und der Zweck des konkreten Beitrags können eine Rolle spielen.
7. Wie kann ich eine Abmahnung wegen Instagram-Musik künftig vermeiden?
Prüfen Sie vor der Veröffentlichung, ob die Musik für den konkreten Zweck lizenziert ist. Verlassen Sie sich bei geschäftlichen Inhalten nicht allein darauf, dass ein Song in der App verfügbar ist. Bewahren Sie Lizenznachweise auf und vereinbaren Sie bei der Zusammenarbeit mit Agenturen klar, wer für die erforderlichen Musikrechte verantwortlich ist.

