Auch im Mai 2026 werden weiterhin urheberrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Westermann & Scholl im Auftrag der Bildagentur Blickwinkel ausgesprochen. Besonders häufig betroffen sind derzeit Nutzer sozialer Netzwerke wie Facebook, Instagram oder Webseitenbetreiber, die Fotos ohne ausreichende Lizenz verwendet haben sollen.
Viele Betroffene reagieren zunächst überrascht, weil oftmals lediglich ein einzelnes Bild in einem älteren Social-Media-Beitrag verwendet wurde. Dennoch können bereits solche scheinbar geringfügigen Bildnutzungen erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
In unserer anwaltlichen Praxis erreichen uns auch aktuell wieder zahlreiche Anfragen zu entsprechenden Abmahnschreiben. Erst heute (Stand: 11.05.2026) wurde uns erneut eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Westermann & Scholl zur rechtlichen Prüfung übersandt. Gegenstand war ein auf Facebook veröffentlichtes Motivbild mit saisonalem Bezug.
1. Worum geht es bei den aktuellen Blickwinkel-Abmahnungen?
Die Bildagentur Blickwinkel macht über die Kanzlei Westermann & Scholl urheberrechtliche Ansprüche wegen der angeblich unberechtigten Nutzung von Fotografien geltend.
Den Empfängern der Abmahnung wird dabei typischerweise vorgeworfen:
- ein urheberrechtlich geschütztes Foto ohne Lizenz genutzt zu haben,
- das Bild öffentlich zugänglich gemacht zu haben,
- den Urheber nicht ordnungsgemäß genannt zu haben,
- oder Bildmaterial aus dem Internet ohne ausreichende Rechte übernommen zu haben.
Besonders häufig betreffen die Vorwürfe:
- Facebook-Beiträge,
- Webseiten,
- Blogs,
- Instagram-Posts,
- oder ältere Beiträge, die oftmals seit Jahren online sind.
Vielen Betroffenen ist dabei nicht bewusst, dass auch scheinbar frei auffindbare Bilder im Internet regelmäßig urheberrechtlich geschützt sind.
2. Welche Forderungen enthält eine typische Westermann & Scholl Abmahnung?
Die geltend gemachten Ansprüche bewegen sich häufig in einem ähnlichen Rahmen und bestehen typischerweise aus mehreren Bestandteilen.
a. Unterlassungsanspruch
Die Betroffenen sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Dadurch verpflichtet man sich lebenslang, die beanstandete Nutzung künftig zu unterlassen. Bei späteren Verstößen drohen Vertragsstrafen.
Gerade deshalb sollte eine solche Erklärung niemals ungeprüft unterschrieben werden.
b. Schadensersatzforderung
Zusätzlich wird regelmäßig Schadensersatz nach den Grundsätzen der sogenannten Lizenzanalogie verlangt. Dabei wird argumentiert, welche Lizenzgebühr bei ordnungsgemäßer Nutzung angefallen wäre.
Oft werden dabei Forderungen in Höhe von rund 1.000 € oder mehr angesetzt. Hinzu kommt häufig ein weiterer Zuschlag wegen fehlender Urheberbenennung.
c. Erstattung von Rechtsanwaltskosten
Darüber hinaus fordert die Gegenseite regelmäßig die Übernahme anwaltlicher Abmahnkosten. Auch diese können schnell mehrere hundert Euro betragen.
Insgesamt entstehen so häufig Gesamtforderungen im vierstelligen Bereich.
3. Warum viele Abgemahnte die Situation unterschätzen
Viele Betroffene gehen zunächst davon aus, dass es sich lediglich um ein „gewöhnliches Internetfoto“ gehandelt habe oder dass ältere Facebook-Beiträge keine Rolle mehr spielen würden.
Das ist jedoch ein häufiger Irrtum.
Im Urheberrecht genügt bereits die öffentliche Abrufbarkeit eines Bildes, um Ansprüche auszulösen. Dabei spielt es häufig keine Rolle, ob die Nutzung gewerblich oder privat erfolgte.
Zudem werden Bildrechte mittlerweile zunehmend automatisiert überwacht und verfolgt.
4. Wie sollte ich nach Erhalt einer Blickwinkel-Abmahnung reagieren?
Wer eine Abmahnung von Westermann & Scholl erhält, sollte strukturiert und überlegt handeln.
Wichtig ist insbesondere:
- keine vorschnellen Zahlungen leisten,
- die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben,
- keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen,
- gesetzte Fristen ernst nehmen,
- den Vorwurf rechtlich prüfen lassen.
Gerade die vorformulierten Unterlassungserklärungen gehen häufig deutlich weiter als rechtlich erforderlich und können erhebliche langfristige Risiken enthalten.
5. Muss man die Forderung immer vollständig bezahlen?
Nein. Selbst wenn sich herausstellen sollte, dass tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, bedeutet dies nicht automatisch, dass sämtliche Forderungen in voller Höhe berechtigt sind.
In vielen Fällen bestehen Ansatzpunkte für:
- die Reduzierung des Schadensersatzes,
- die Anpassung der Unterlassungserklärung,
- die Verringerung der Anwaltskosten,
- oder eine wirtschaftlich sinnvolle außergerichtliche Einigung.
Die Erfolgsaussichten hängen jedoch stets vom konkreten Einzelfall ab.
6. Warum eine frühzeitige anwaltliche Prüfung der Abmahnung sinnvoll ist
Gerade im Bereich urheberrechtlicher Abmahnungen können Fehler zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen.
Wer vorschnell reagiert oder ungeprüft unterschreibt, bindet sich häufig langfristig rechtlich.
Eine sorgfältige Prüfung kann dagegen helfen:
- unnötige Kosten zu vermeiden,
- Risiken zu reduzieren,
- Fristen sicher einzuhalten,
- und eine strategisch sinnvolle Lösung zu finden.
7. Kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Dr. Newerla bei einer Westermann & Scholl Abmahnung
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Westermann & Scholl im Auftrag der Bildagentur Blickwinkel erhalten haben, unterstützen wir Sie gerne bundesweit.
Sie können uns Ihr Abmahnschreiben unverbindlich per E-Mail an info@drnewerla.de
übersenden.
Nach erster Prüfung erhalten Sie eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Telefonisch erreichen Sie uns unter:
0471 / 483 99 88 – 0
Wir vertreten Mandanten bundesweit zu fairen Festpreisen im Bereich der Abmahnungsverteidigung.
FAQ – Westermann & Scholl / Bildagentur Blickwinkel Abmahnung
1. Warum habe ich eine Abmahnung von Westermann & Scholl erhalten?
Meist wegen der angeblich unberechtigten Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Fotos auf Facebook, einer Webseite oder Social Media.
2. Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?
Nicht ungeprüft. Die beigefügte Erklärung ist häufig weit formuliert und kann erhebliche langfristige Verpflichtungen enthalten.
3. Was passiert, wenn ich die Abmahnung ignoriere?
Dann drohen gerichtliche Schritte wie einstweilige Verfügungen oder Klagen mit zusätzlichen Kosten.
4. Sind die geforderten Beträge immer berechtigt?
Nein. Sowohl Schadensersatz als auch Anwaltskosten sollten immer individuell geprüft werden.
5. Kann man die Forderung reduzieren?
Ja. In vielen Fällen lassen sich Vergleichslösungen oder deutliche Reduzierungen erreichen.
6. Reicht es aus, das Foto einfach zu löschen?
Nein. Das Entfernen des Bildes beseitigt nicht automatisch die bereits geltend gemachten Ansprüche.
7. Betrifft das auch private Facebook-Profile?
Ja. Auch private oder scheinbar nicht-kommerzielle Nutzungen können urheberrechtliche Ansprüche auslösen.

