as Wichtigste vorab:
Es handelt sich bei Abmahnungen von Image Law um keine Abzocke oder gar Betrug. Daher sollten Sie die Abmahnung bitte ernst nehmen. Ignorieren der Abmahnung ist keine gute Idee und kann im schlimmsten Fall zu gerichtlichen Konsequenzen führen.
Die Kanzlei Image Law mahnt bereits seit mehreren Jahren im Auftrag der AFP Agence France-Presse GmbH sowie auch für Reuters wegen Urheberrechtsverletzungen (Veröffentlichung geschützter Fotografien) ab. Es wird den Betroffenen vorgeworfen, dass die Fotografien durch den Empfänger der Abmahnung ohne Erlaubnis online genutzt worden seien. Ob dies auch in Ihrem Fall gegeben ist, muss natürlich erst geprüft werden.
Wir beraten und vertreten bereits seit 2016 regelmäßig Mandantinnen und Mandanten gegen Image Law bzw. deren Mandanten. Auch im März 2026 erreichen uns derartige Anfragen von Betroffenen, die eine solche Abmahnung von Image Law für AFP / Reuters erhalten haben.
Auch heute (11.03.2026) hat uns ein aktuelles Abmahnschreiben von einem Betroffenen erreicht. Die aktuelle IMAGE LAW-Abmahnung datiert übrigens vom 16.02.2026 mit Fristsetzung bis zum 10. März 2026.
1. Was fordert die Kanzlei Image Law für Ihre Auftraggeber (AFP / Reuters)?
Image Law verlangt für die AFP/Reuters, von den Abgemahnten
- Beseitigung von Urheberverletzungen (Entfernung von Foto(s) von Webseite des Abgemahnten
- Zahlung von Schadensersatz sowie Rechtsanwaltskosten in nicht unerheblicher Höhe
Wie hoch die konkrete Forderung ist hängt von verschiedenen Faktoren, wie der Anzahl der Bilder und der Dauer der Nutzung ab. Umso länger ein Foto beispielsweise unberechtigt verwendet wurde, umso teurer wird es, nicht zuletzt weil auf den eigentlichen Schadensersatz auch noch Verzugszinsen geltend gemacht werden.
2. Ich habe eine Abmahnung von Image Law erhalten, was jetzt ?
Zunächst sollten Sie bitte Ruhe bewahren, denn vorschnelles Handeln ist bei einer Image Law – Abmahnung nicht hilfreich, sondern bewirkt oft nur das Gegenteil. Wichtig ist es, die Fristen einzuhalten, aber Sie sollten nicht vor einer anwaltlichen Prüfung die beigefügten Schreiben unterzeichnen oder gar die geforderten Abmahnkosten anstandslos zahlen.
Bei der individuellen Prüfung Ihrer Situation können wir Ihnen gerne weitere Handlungsalternativen aufzeigen. Frage Nr. 1 wäre natürlich, ob die Vorwürfe überhaupt berechtigt sind, also ob das betreffende Foto überhaupt von Ihnen veröffentlicht wurde.
Des Weiteren können wir mit unserer langjährigen Erfahrung mit Image Law helfen, die Gegenforderung zu minimieren. Gerne helfe auch ich Ihnen dabei als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht weiter. Die Kanzlei Dr. Newerla hat sich schon seit knapp 18 Jahren auf die Abwehr von Abmahnungen (insbesondere aus dem Bereich des Urheberrechts) spezialisiert und daher wissen wir genau, wie man richtig reagiert, um das wirtschaftlich sinnvollste Ergebnis für Sie zu erzielen.
Es ist uns auch schon in mehreren Fällen gelungen, die Forderung von Image Law vollständig abzuwehren.
3. Falls die Vorwürfe leider berechtigt sind sollte über Einigung nachgedacht werden
Auch falls die Vorwürfe leider in Ihrem konkreten Fall berechtigt sein sollten, können wir in den meisten Fällen eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielen, mit der Sie zusammen mit unserem Honorar (günstiger Festpreis) und der Vergleichszahlung an die Gegenseite ein gutes Stück unter dem Betrag liegen, der in dem Abmahnschreiben von Ihnen gefordert wird. Zudem können wir die Angelegenheit rechtssicher für Sie beenden. Daher macht es wirtschaftlich in den allermeisten Fällen keinen Sinn selbst bei einer bestehenden Urheberrechtsverletzung anstandslos auf die Abmahnung hin zu bezahlen.
4. Erste-Hilfe-Tipps bei Abmahnung Image Law für Agence France-Presse GmbH (AFP) / Reuters
- Nehmen Sie keinen direkten Kontakt zu Image Law auf!
- Zahlen Sie nicht vorschnell die Abmahnkosten ohne vorherige anwaltliche Prüfung!
- Halten Sie unbedingt die Fristen ein!
- Nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch bei der Kanzlei Dr. Newerla
Wenn Sie auch eine Abmahnung von Image Law für AFP oder Reuters wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoß an Lichtbildern bzw. Fotos erhalten haben, dann nehmen Sie einfach Kontakt zur Kanzlei Dr. Newerla auf.
Wir helfen Ihnen gerne, auch bundesweit, weiter. Gerne vertreten wir Sie dabei zu unseren kostengünstigen Festpreisen.
5. Wie kann ich eine IMAGE LAW-Abmahnung verhindern?
Um Abmahnungen von IMAGE LAW wegen Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden, sollten Sie bei der Verwendung von Bildern im Internet besonders sorgfältig vorgehen. Nutzen Sie ausschließlich Bilder, an denen Sie die notwendigen Nutzungsrechte besitzen.
Das bedeutet im Klartext:
Verwenden Sie nur selbst aufgenommene Fotos oder Bilder, für die Sie eine ausdrückliche Lizenz erworben oder eine nachweisbare Freigabe vom Rechteinhaber erhalten haben.
Achten Sie bitte zudem bei lizenzierten Bildern genau auf die Lizenzbedingungen – viele sogenannte „kostenlose“ oder „lizenzfreie“ Bilder (z. B. aus Bilddatenbanken) dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. mit Urhebernennung, nicht-kommerziell) verwendet werden.
Vorsicht ist auch bei Social-Media-Inhalten und Screenshots geboten – selbst das Teilen oder Einbetten kann im Einzelfall problematisch sein. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte grundsätzlich auf professionelle Bildquellen (z. B. seriöse Stockfoto-Archive) oder eigene Inhalte zurückgreifen und die Verwendung dokumentieren. So lassen sich unangenehme rechtliche Auseinandersetzungen und unnötige Kosten vermeiden.
6. Kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen
Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben gerne per E-Mail (bitte an: info@drnewerla.de) zu und wir lassen Ihnen gerne unverbindlich eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung zukommen.
Oder rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter 0471/483 99 88 0 an. Sofern es Ihnen möglich ist bitten wir Sie uns vor dem kostenlosen Erstgespräch das Abmahnschreiben per E-Mail zuzusenden, damit wir uns optimal auf Ihren persönlichen Fall vorbereiten können.
Wir vertreten Sie gerne bundesweit und das zum günstigen Festpreis!

