Eine Abmahnung von NIMROD Rechtsanwälte wegen des Computerspiels „Industria 2“ sollten Betroffene nicht vorschnell bezahlen oder die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben.
Die Berliner Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte tritt in diesen Fällen für die Headup GmbH auf. Den Betroffenen wird eine Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit der Nutzung des Computerspiels „Industria 2“ über ein Filesharing-Netzwerk vorgeworfen.
Eine solche Abmahnung kann verschiedene Ansprüche enthalten. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden regelmäßig finanzielle Forderungen geltend gemacht.
Entscheidend ist jedoch zunächst, ob der Anschlussinhaber für die behauptete Rechtsverletzung tatsächlich verantwortlich gemacht werden kann.
1. Was wirft NIMROD bei einer Industria-2-Abmahnung vor?
Bei einer Filesharing-Abmahnung wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, das betreffende Computerspiel über eine Internet-Tauschbörse anderen Nutzern zugänglich gemacht zu haben.
Bei Peer-to-Peer-Netzwerken kann ein Download gleichzeitig dazu führen, dass Teile der heruntergeladenen Datei anderen Teilnehmern des Netzwerks zur Verfügung gestellt werden. Genau hier setzt die rechtliche Problematik an.
Für die Rechteinhaber beziehungsweise die von ihnen beauftragten Ermittlungsunternehmen ist zunächst die IP-Adresse des Anschlusses von Bedeutung, über den die Datei angeboten worden sein soll. Über den Internetprovider wird anschließend festgestellt, welchem Anschluss die IP-Adresse zugeordnet war.
Damit ist allerdings noch nicht automatisch geklärt, welche Person die behauptete Rechtsverletzung begangen hat.
2. Welche Forderungen enthält eine NIMROD-Abmahnung?
In einer Abmahnung können insbesondere folgende Forderungen enthalten sein:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
- Zahlung von Schadensersatz beziehungsweise Lizenzschadensersatz,
- Erstattung der Rechtsanwaltskosten,
- gegebenenfalls weitere Auskünfte oder Erklärungen.
Teilweise bietet NIMROD daneben eine vergleichsweise Erledigung der Zahlungsansprüche gegen Zahlung eines bestimmten Betrages an.
Ein solches Vergleichsangebot sollte jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Vor einer Zahlung sollte zunächst geklärt werden, ob überhaupt eine persönliche Verantwortlichkeit besteht und ob die geltend gemachten Ansprüche in der verlangten Höhe berechtigt sind.
3. Wer muss für das Filesharing haften?
Die Tatsache, dass eine ermittelte IP-Adresse dem eigenen Internetanschluss zugeordnet wurde, bedeutet nicht ohne Weiteres, dass der Anschlussinhaber selbst die Datei angeboten hat.
In einem Haushalt können beispielsweise mehrere Personen Zugriff auf den Internetanschluss haben. Auch Familienangehörige, Mitbewohner oder Gäste können als Nutzer in Betracht kommen.
Für die rechtliche Bewertung ist deshalb die konkrete Situation zum Zeitpunkt des behaupteten Verstoßes wichtig. Zu prüfen ist insbesondere:
- Wer hatte Zugang zum Internetanschluss?
- Wer konnte das WLAN beziehungsweise den Anschluss tatsächlich nutzen?
- Welche Geräte wurden verwendet?
- Gab es weitere Personen, die als Nutzer in Betracht kommen?
- Welche Kenntnisse hat der Anschlussinhaber über die damalige Nutzungssituation?
Bei der Verteidigung kommt es nicht darauf an, nachträglich eine möglichst günstige Geschichte zu entwickeln. Entscheidend ist vielmehr eine zutreffende und nachvollziehbare Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse.
4. Was bedeutet die tatsächliche Vermutung zulasten des Anschlussinhabers?
Bei Filesharing-Fällen spielt die sogenannte tatsächliche Vermutung eine wichtige Rolle.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann zunächst davon ausgegangen werden, dass der Anschlussinhaber selbst für die über seinen Anschluss festgestellte Rechtsverletzung verantwortlich ist.
Das bedeutet allerdings nicht, dass der Anschlussinhaber unter allen Umständen haftet. Wenn konkrete Umstände dafür sprechen, dass eine andere Person als Täter in Betracht kommt, müssen diese Umstände bei der rechtlichen Bewertung berücksichtigt werden.
Deshalb sollte nicht allein mit dem Argument reagiert werden, „ich habe das Spiel nicht heruntergeladen“. Entscheidend ist vielmehr, welche tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten am betreffenden Anschluss bestanden.
5. Sollte die Unterlassungserklärung von NIMROD unterschrieben werden?
Der Abmahnung liegt regelmäßig eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung bei.
Diese sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden.
Eine solche Erklärung kann eine langfristige rechtliche Bindung begründen. Für den Fall eines späteren Verstoßes kann außerdem eine Vertragsstrafe entstehen.
Vor einer Unterschrift sollte daher zunächst geprüft werden:
- Besteht überhaupt ein Unterlassungsanspruch?
- Muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden?
- Welchen Umfang müsste eine solche Erklärung haben?
- Ist eine Änderung der vorformulierten Erklärung sinnvoll?
- Welche rechtlichen Folgen hätte die abgegebene Erklärung?
Welche Reaktion richtig ist, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.
6. Wie werden Schadensersatz und Anwaltskosten berechnet?
Bei einer tatsächlich gegebenen Urheberrechtsverletzung kann grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen. Bei der Berechnung kann unter anderem die sogenannte Lizenzanalogie eine Rolle spielen.
Die konkrete Forderung sollte jedoch nachvollziehbar sein. Auch bei den zusätzlich verlangten Rechtsanwaltskosten kommt es auf die Berechtigung der Abmahnung, den zugrunde gelegten Gegenstandswert und die konkrete Gebührenberechnung an.
Deshalb sollte eine in der Abmahnung genannte Summe nicht allein deshalb bezahlt werden, weil sie in einem anwaltlichen Schreiben gefordert wird.
7. Was tun nach Erhalt der NIMROD-Abmahnung?
Eine NIMROD-Abmahnung sollte ernst genommen, aber nicht vorschnell akzeptiert werden.
Sinnvoll ist es, zunächst die vollständige Abmahnung einschließlich Anlagen zu sichern und die darin gesetzte Frist zu notieren.
Bis zur rechtlichen Prüfung sollten Betroffene insbesondere
- keine voreilige Zahlung leisten,
- die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben,
- gegenüber der Gegenseite keine unnötigen Angaben zur Sache machen,
- und möglichst zeitnah prüfen lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.
Anschließend kann entschieden werden, ob die Forderungen zurückgewiesen werden können, eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte oder eine außergerichtliche Lösung in Betracht kommt.
8. Kostenfreie Ersteinschätzung der Kanzlei Dr. Newerla bei einer NIMROD-Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung von NIMROD Rechtsanwälte wegen „Industria 2“ für die Headup GmbH erhalten?
Die Kanzlei Dr. Newerla bietet zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an.
Wir vertreten seit mehr als zwölf Jahren Mandantinnen und Mandanten gegen NIMROD Rechtsanwälte und deren jeweilige Mandantschaft. In dieser Zeit haben wir bereits mehrere hundert Mandantinnen und Mandanten bei der Prüfung und Abwehr von NIMROD-Abmahnungen unterstützt.
Dabei prüfen wir insbesondere, ob und unter welchen Voraussetzungen eine persönliche Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers besteht und wie mit der Unterlassungserklärung sowie den geltend gemachten Zahlungsforderungen umgegangen werden sollte.
Für die weitere anwaltliche Bearbeitung arbeiten wir mit transparenten Pauschalpreisen.
E-Mail: info@drnewerla.de
Telefon: 0471 / 483 99 88-0
Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten bundesweit.
Häufige Fragen 2026 zur NIMROD-Abmahnung wegen Industria 2
1. Wer verschickt die Industria-2-Abmahnungen?
Die Abmahnungen werden von NIMROD Rechtsanwälte im Auftrag der Headup GmbH ausgesprochen.
2. Was wird mir konkret vorgeworfen?
In der Regel wird vorgeworfen, das Computerspiel „Industria 2“ über ein Filesharing-Netzwerk anderen Nutzern zugänglich gemacht zu haben.
3. Muss ich als Anschlussinhaber automatisch haften?
Nein, die Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Internetanschluss beantwortet nicht automatisch die Frage, wer die behauptete Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen hat. Die konkrete Verantwortlichkeit muss geprüft werden.
4. Was passiert, wenn auch andere Personen meinen Internetanschluss nutzen?
Dann ist insbesondere zu prüfen, wer zum fraglichen Zeitpunkt Zugang zum Anschluss hatte und welche konkreten Nutzungsmöglichkeiten bestanden. Das kann für die rechtliche Bewertung erheblich sein.
5. Muss ich die Unterlassungserklärung von NIMROD unterschreiben?
Eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Ob überhaupt eine Erklärung erforderlich ist und welchen Inhalt sie haben sollte, hängt vom Einzelfall ab.
6. Muss ich die von NIMROD geforderte Summe bezahlen?
Das lässt sich nicht allein anhand der Abmahnung beantworten. Zunächst sollten sowohl die persönliche Verantwortlichkeit als auch die geltend gemachten Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche geprüft werden.
7. Kann ich das Vergleichsangebot von NIMROD einfach annehmen?
Auch ein Vergleichsangebot sollte erst nach Prüfung der Abmahnung angenommen werden. Entscheidend ist zunächst, ob und in welchem Umfang überhaupt eine rechtliche Verantwortlichkeit besteht.
8. Was sollte ich nach Erhalt der Abmahnung jetzt konkret tun?
Bewahren Sie die vollständigen Unterlagen auf, beachten Sie die gesetzte Frist und unterschreiben oder bezahlen Sie nicht vorschnell. Lassen Sie die Abmahnung möglichst zeitnah rechtlich prüfen, damit innerhalb der Frist über die geeignete Reaktion entschieden werden kann.

