Eine Abmahnung der Catprint MEDIA GmbH wegen eines Cartoons von Andreas Brandt alias „Sebby“ erhalten? Dann sollten Sie die Forderung nicht vorschnell bezahlen und insbesondere die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben.
Auch im September 2026 erhalten Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen weiterhin Abmahnungen der Catprint MEDIA GmbH aus Garbsen. Aktuell geht es insbesondere um die Nutzung von Cartoons des Zeichners Andreas Brandt alias Sebby. Mit der außergerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche wird regelmäßig Rechtsanwältin Gebler-Fleischhacker beauftragt.
Nach den aktuellen Fällen geht es insbesondere um die Veröffentlichung von Cartoons auf Facebook und anderen Internetseiten. In einem aktuellen Fall datiert die Abmahnung vom 09.09.2026; die gesetzte Frist läuft bis zum 25.09.2026.
1. Was wirft Catprint Media den Betroffenen vor?
Der Vorwurf lautet regelmäßig, dass ein Cartoon von Andreas Brandt ohne erforderliche Zustimmung beziehungsweise ohne entsprechende Lizenz im Internet veröffentlicht worden sei.
Besonders häufig betrifft dies Veröffentlichungen auf sozialen Netzwerken. Dabei kann beispielsweise ein Cartoon in einem Facebook-Beitrag verwendet worden sein, ohne dass der Betreiber des Accounts über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.
Das Problem: Auch ein scheinbar harmloser Cartoon, der beispielsweise zur Illustration eines Beitrags verwendet wird, kann urheberrechtlich geschützt sein.
2. Welche Forderungen stellt die Catprint MEDIA GmbH?
Nach den derzeit vorliegenden Abmahnungen werden insbesondere folgende Ansprüche geltend gemacht:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Auskunft über Art, Umfang und Dauer der Nutzung
- Zahlung von Schadensersatz
- Erstattung der Rechtsanwaltskosten
In den aktuellen Fällen wird dabei ein Schadensersatz von 50 Euro pro Monat und Cartoon verlangt.
Die Rechtsanwaltskosten werden nach den Angaben in den Abmahnschreiben teilweise auf Grundlage eines Gegenstandswerts zwischen 30.000 und 35.000 Euro berechnet. Dies führt regelmäßig zu einer Forderung von ungefähr 1.600 Euro an Anwaltskosten.
Die tatsächliche Höhe der Forderung hängt jedoch vom jeweiligen Einzelfall ab.
3. Muss ich 50 Euro pro Monat und Cartoon bezahlen?
Nein, nicht automatisch.
Die Tatsache, dass Catprint MEDIA einen bestimmten Betrag als Schadensersatz verlangt, bedeutet nicht, dass dieser Betrag ohne weitere Prüfung geschuldet ist.
Für die rechtliche Bewertung sind unter anderem folgende Fragen wichtig:
- Wurde der Cartoon tatsächlich ohne Lizenz verwendet?
- Wer hat den Cartoon auf der Website oder bei Facebook eingestellt?
- Wie lange war er öffentlich zugänglich?
- In welcher Form wurde er verwendet?
- Handelte es sich um eine gewerbliche oder private Nutzung?
- Welche Rechte kann Catprint MEDIA konkret geltend machen?
- Wie wurde der Schadensersatz von 50 Euro pro Monat berechnet?
Gerade bei älteren Veröffentlichungen kann die genaue Dauer der Nutzung für die Höhe der Forderung eine erhebliche Rolle spielen.
4. Was bedeutet die geforderte Auskunft?
Die Abmahnung verlangt regelmäßig nicht nur Geld.
Catprint MEDIA beziehungsweise die beauftragte Rechtsanwältin verlangt außerdem Informationen darüber, wann, wo und wie lange der Cartoon verwendet wurde.
Diese Auskunft kann wiederum Grundlage für die Berechnung weiterer Schadensersatzforderungen sein.
Deshalb sollte man die geforderte Auskunft nicht unüberlegt selbst erteilen.
Zunächst sollte geprüft werden, welche Informationen tatsächlich geschuldet sind und in welchem Umfang Auskunft erteilt werden muss.
5. Unterlassungserklärung von Gebler-Fleischhacker nicht ungeprüft unterschreiben
Ein besonders wichtiger Punkt ist die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Eine solche Erklärung kann eine langfristige Verpflichtung begründen. Bei einem späteren Verstoß kann eine Vertragsstrafe drohen.
Deshalb sollte die vorformulierte Erklärung nicht einfach unterschrieben und zurückgesandt werden.
Zunächst muss geklärt werden, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch besteht und wie weit eine gegebenenfalls erforderliche Unterlassungserklärung reichen muss.
6. Cartoon bereits gelöscht – ist die Sache damit erledigt?
Auch wenn der Cartoon inzwischen von Facebook oder der eigenen Website entfernt wurde, ist die Angelegenheit nicht automatisch erledigt.
Durch die frühere Veröffentlichung können bereits Ansprüche entstanden sein.
Die Entfernung kann allerdings für die weitere Nutzung relevant sein und sollte daher grundsätzlich geprüft werden.
Wichtig ist außerdem, die bisherige Verwendung zu dokumentieren. Dazu können beispielsweise Screenshots, URLs und Angaben zum Veröffentlichungszeitraum gehören.
7. Was ist, wenn ich den Cartoon nur auf Facebook geteilt habe?
Auch eine Veröffentlichung auf Facebook kann urheberrechtlich relevant sein.
Entscheidend ist nicht allein, dass es sich um ein soziales Netzwerk handelt. Maßgeblich sind insbesondere die konkrete Art der Veröffentlichung, die Herkunft des Cartoons, der Nutzungsumfang und die Frage, ob entsprechende Rechte eingeräumt wurden.
8. Kann die Catprint-Abmahnung vollständig zurückgewiesen werden?
Das hängt vom konkreten Fall ab.
Eine Verteidigung kann beispielsweise dann interessant sein, wenn Zweifel daran bestehen,
- ob Catprint MEDIA die erforderlichen Rechte besitzt,
- ob tatsächlich eine urheberrechtlich relevante Nutzung vorlag,
- wie lange die Nutzung gedauert hat,
- ob der konkrete Cartoon von der Abmahnung erfasst ist oder
- ob die geltend gemachten Kosten angemessen sind.
Auch wenn eine Urheberrechtsverletzung grundsätzlich vorliegt, bedeutet dies nicht automatisch, dass jede einzelne Forderung in der verlangten Höhe berechtigt ist.
9. Was sollte ich bei einer Catprint Media Abmahnung jetzt tun?
Wenn Sie eine Abmahnung wegen eines Andreas-Brandt- oder Sebby-Cartoons erhalten haben, empfehle ich:
a. Frist beachten:
Die in der Abmahnung gesetzte Frist sollte ernst genommen werden.
b. Nichts ungeprüft unterschreiben:
Insbesondere die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte zunächst anwaltlich geprüft werden.
c. Nicht vorschnell bezahlen:
Auch die Höhe des geforderten Schadensersatzes und der Rechtsanwaltskosten sollte überprüft werden.
d. Veröffentlichung dokumentieren:
Sichern Sie Screenshots und Informationen darüber, wo und wie der Cartoon verwendet wurde.
e. Herkunft des Cartoons klären:
Prüfen Sie, woher das Bild stammt und wer es ursprünglich auf die Website oder bei Facebook eingestellt hat.
f. Keine unnötige Kommunikation mit der Gegenseite:
Unüberlegte Angaben zur Nutzung können die spätere Verteidigung erschweren.
FAQ 2026 zur Catprint Media Abmahnung wegen Andreas Brandt
1. Was ist eine Catprint Media Abmahnung wegen Andreas Brandt?
Catprint MEDIA lässt nach den aktuell vorliegenden Fällen durch Rechtsanwältin Gebler-Fleischhacker Ansprüche wegen der angeblich unberechtigten Nutzung von Cartoons des Zeichners Andreas Brandt alias Sebby geltend machen. Häufig geht es um Veröffentlichungen im Internet und insbesondere in sozialen Netzwerken.
2. Warum bekomme ich wegen eines Facebook-Cartoons eine Abmahnung?
Auch die Veröffentlichung eines Cartoons auf Facebook kann eine urheberrechtlich relevante Nutzung darstellen. Entscheidend ist, ob für die konkrete Veröffentlichung die erforderlichen Nutzungsrechte vorlagen.
3. Wie hoch ist der Schadensersatz bei einem Sebby-Cartoon?
In den derzeit vorliegenden Abmahnungen werden 50 Euro pro Monat und Cartoon als Schadensersatz verlangt. Ob dieser Betrag im konkreten Fall tatsächlich geschuldet ist, muss anhand der Nutzung und der geltend gemachten Rechte geprüft werden.
4. Muss ich die geforderten Anwaltskosten bezahlen?
Nicht automatisch. Die Abmahnung sollte darauf geprüft werden, ob der zugrunde gelegte Gegenstandswert und die daraus berechneten Rechtsanwaltskosten berechtigt sind.
5. Muss ich die Unterlassungserklärung von Gebler-Fleischhacker unterschreiben?
Die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Zunächst sollte geklärt werden, ob ein Unterlassungsanspruch besteht und welche konkrete Erklärung gegebenenfalls erforderlich ist.
6. Was passiert, wenn ich den Cartoon bereits gelöscht habe?
Die Löschung beendet nicht automatisch bereits entstandene Ansprüche. Sie kann aber die weitere Nutzung beenden. Deshalb sollte trotzdem geprüft werden, welche Ansprüche wegen der bisherigen Veröffentlichung bestehen.
7. Kann ich mich darauf berufen, dass ich den Cartoon nur geteilt habe?
Allein das Teilen über Facebook oder ein anderes soziales Netzwerk schließt eine urheberrechtliche Verantwortlichkeit nicht automatisch aus. Entscheidend sind die konkrete Art der Veröffentlichung und die hierfür bestehenden Nutzungsrechte.
8. Kann ich mich gegen eine Catprint Media Abmahnung wehren?
Je nach Sachlage können sowohl die Berechtigung der Abmahnung als auch die Höhe von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten angegriffen werden. In geeigneten Fällen können Forderungen reduziert oder vollständig zurückgewiesen werden.
Catprint Media Abmahnung erhalten? Wir helfen
Sie haben eine Abmahnung der Catprint MEDIA GmbH wegen eines Andreas-Brandt- beziehungsweise Sebby-Cartoons erhalten?
Wir prüfen für Sie insbesondere die behauptete Urheberrechtsverletzung, die geltend gemachten Nutzungsrechte, den geforderten Schadensersatz sowie die Rechtsanwaltskosten.
Die Kanzlei Dr. Newerla unterstützt Betroffene bundesweit bei der Abwehr urheberrechtlicher Abmahnungen.
Kostenlose schriftliche Ersteinschätzung:
📞 0471 / 483 99 88 – 0
Auf Wunsch bieten wir auch ein kostenloses Erstgespräch und eine Vertretung zum transparenten Festpreis an.
Wichtig: Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie die gesetzte Frist beachten, aber weder vorschnell zahlen noch die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben.
Autor:
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

