Eine Abmahnung oder Zahlungsaufforderung der Kanzlei KSP im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH wegen der angeblich unerlaubten Nutzung eines Fotos sollte ernst genommen werden. Gleichzeitig bedeutet ein solches Schreiben nicht automatisch, dass die darin geltend gemachte Forderung in voller Höhe berechtigt ist.
Die KSP Kanzlei macht für die dpa Picture-Alliance GmbH regelmäßig urheberrechtliche Ansprüche wegen der Nutzung von Fotos und Bildmaterial geltend. Betroffen sind insbesondere Webseitenbetreiber sowie Nutzer von Social-Media-Plattformen. In den Schreiben werden neben Schadensersatz häufig auch Dokumentationskosten, Rechtsanwaltskosten und gegebenenfalls Zinsen verlangt. Auch heute (20.09.2026) haben wir eine entsprechendes KSP-Forderungsschreiben von einem Betroffenen zugeleitet bekommen. Das aktuelle Forderungsschrieben wurde übrigens per E-Mail von KSP versendet und datiert vom 17. September 2026 (mit Fristsetzung bis zum 01. Oktober 2026).
Dieser Beitrag beschäftigt sich ausschließlich mit KSP-Forderungen und KSP-Abmahnungen im Zusammenhang mit der dpa Picture-Alliance GmbH und der Nutzung von Fotos. Andere Forderungen der KSP Kanzlei, etwa aus völlig anderen Rechtsgebieten oder gegen andere Anspruchsteller, sind nicht Gegenstand dieses Ratgebers.
1. Zunächst: Habe ich das betreffende Foto überhaupt genutzt?
Der erste und eigentlich naheliegende Punkt wird in der Praxis manchmal übersehen.
Vor einer Auseinandersetzung mit der Höhe der Forderung sollte zunächst geprüft werden, ob die behauptete Rechtsverletzung überhaupt zutrifft.
Bei einer KSP-Abmahnung für die dpa Picture-Alliance GmbH stellt sich insbesondere die Frage, ob das konkret bezeichnete Foto tatsächlich auf der eigenen Website oder beispielsweise in einem Social-Media-Auftritt verwendet wurde.
Dabei stellen sich unter anderem folgende Fragen:
a) Befand sich das betreffende Foto tatsächlich auf der eigenen Website?
b) Wurde das Foto tatsächlich über den eigenen Social-Media-Account veröffentlicht?
c) Ist der in der KSP-Korrespondenz genannte Internetauftritt tatsächlich dem Abgemahnten zuzuordnen?
d) Wurde das Foto möglicherweise von einem Mitarbeiter, einer Agentur oder einem externen Dienstleister eingestellt?
e) Handelt es sich überhaupt um das konkret bezeichnete Foto?
Gerade bei älteren Nutzungen oder umfangreichen Internetauftritten sollte die konkrete Zuordnung deshalb sorgfältig überprüft werden.
2. Besteht überhaupt eine Rechtsverletzung?
Auch wenn das betreffende Foto tatsächlich verwendet wurde, ist damit noch nicht jede rechtliche Frage beantwortet.
Entscheidend ist insbesondere, ob für die konkrete Nutzung eine ausreichende Berechtigung bestand.
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Bild
- ordnungsgemäß lizenziert wurde,
- von einer Agentur oder einem Dienstleister mit entsprechenden Nutzungsrechten bereitgestellt wurde,
- aufgrund eines Vertrags genutzt werden durfte oder
- aus einer Quelle stammt, die eine entsprechende Nutzung ausdrücklich erlaubt hat.
Deshalb sollten vorhandene Rechnungen, Lizenzunterlagen, E-Mails, Verträge und sonstige Nachweise zur Herkunft des Bildes gesichert werden.
3. Wer ist überhaupt zur Geltendmachung der Ansprüche berechtigt?
Ein weiterer wichtiger Prüfpunkt betrifft die Rechtekette.
Bei einer KSP-Abmahnung für die dpa Picture-Alliance GmbH sollte deshalb nicht nur die behauptete Nutzung, sondern auch die konkrete Berechtigung der dpa Picture-Alliance GmbH betrachtet werden.
Dabei können unter anderem folgende Fragen relevant werden:
a) Wer ist Urheber des Fotos?
b) Welche Nutzungsrechte wurden eingeräumt?
c) Welche Rechte besitzt die dpa Picture-Alliance GmbH an dem konkreten Foto?
d) Umfasst die behauptete Rechtekette gerade die konkrete Nutzung?
e) Ist nachvollziehbar, wie der Anspruchsteller zu den geltend gemachten ausschließlichen Nutzungsrechten gelangt?
Bei professionellem Bildmaterial können solche Fragen insbesondere dann relevant werden, wenn nicht der Fotograf selbst, sondern eine Bildagentur oder ein anderer Rechteinhaber Ansprüche geltend macht.
4. Die konkrete Nutzung muss genau geprüft werden
Nicht jede Nutzung eines Fotos ist rechtlich identisch.
Für die Beurteilung können unter anderem eine Rolle spielen:
- Website oder Social Media,
- redaktionelle oder werbliche Nutzung,
- Dauer der Veröffentlichung,
- Größe und Position des Fotos,
- konkrete Einbindung in den Internetauftritt,
- gewerbliche oder nichtgewerbliche Nutzung,
- Reichweite des Angebots.
Auch deshalb sollte nicht vorschnell davon ausgegangen werden, dass ein in der KSP-Korrespondenz genannter Lizenzbetrag automatisch dem tatsächlich geschuldeten Schadensersatz entspricht.
5. Schadensersatz ist nicht automatisch in der verlangten Höhe geschuldet
Besonders wichtig ist die Prüfung der geltend gemachten Schadensersatzhöhe.
Bei KSP-Forderungen für die dpa Picture-Alliance GmbH wird der Schadensersatz regelmäßig nach den Grundsätzen der sogenannten Lizenzanalogie berechnet. Zusätzlich können weitere Positionen wie Dokumentationskosten, Rechtsanwaltskosten und Zinsen verlangt werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder im Schreiben angesetzte Betrag automatisch geschuldet ist.
Vielmehr ist die konkrete Nutzung zu betrachten. Je nach Einzelfall können deshalb Ansatzpunkte bestehen, die geltend gemachte Schadensersatzforderung zu überprüfen und gegebenenfalls zu reduzieren.
Gerade bei Forderungen im vier- oder sogar fünfstelligen Bereich sollte deshalb nicht allein anhand des Gesamtbetrags entschieden werden, ob die Forderung berechtigt ist.
6. Besonders wichtig: Wie lange liegt die behauptete Nutzung zurück?
Ein weiterer möglicher Angriffspunkt ist die Verjährung.
Das ist bei KSP-Forderungen für die dpa Picture-Alliance GmbH besonders interessant, wenn die betreffende Bildnutzung bereits mehrere Jahre zurückliegt.
Nach der Rechtsprechung können urheberrechtliche Schadensersatzansprüche unter bestimmten Voraussetzungen einer längeren Verjährungsfrist unterliegen. Entscheidend ist dabei allerdings nicht allein das Alter des verwendeten Fotos oder der Zeitpunkt, an dem das Bild erstmals online gestellt wurde.
Vielmehr kommt es unter anderem auf die gesetzlichen Voraussetzungen für den Beginn der Verjährung und auf die Kenntnis des Anspruchsinhabers an.
Die Frage der Verjährung muss daher anhand des konkreten Sachverhalts geprüft werden.
Gerade bei älteren KSP-Forderungen der dpa Picture-Alliance GmbH sollte dieser Punkt keinesfalls übergangen werden.
7. Achtung bei sehr alten Forderungen: Auch Zinsen können eine erhebliche Rolle spielen
Bei älteren KSP-Forderungen kann sich der insgesamt verlangte Betrag erheblich erhöhen, wenn zusätzlich über einen längeren Zeitraum Zinsen geltend gemacht werden.
Das bedeutet:
Eine Forderung, deren ursprünglicher Schadensersatz vergleichsweise überschaubar war, kann durch über Jahre geltend gemachte Zinsen einen deutlich höheren Gesamtbetrag erreichen.
Auch deshalb sollte bei einer KSP-Forderung der dpa Picture-Alliance GmbH nicht nur der eigentliche Lizenzschaden betrachtet werden. Vielmehr sollte die gesamte Berechnung einschließlich Zinsen und Nebenforderungen nachvollzogen werden. In von uns geprüften Schreiben wurden neben dem eigentlichen Schadensersatz teilweise erhebliche Zinsbeträge geltend gemacht.
8. Dokumentationskosten und weitere Kostenpositionen überprüfen
KSP macht im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH neben dem eigentlichen Schadensersatz regelmäßig weitere Kostenpositionen geltend.
Dazu können insbesondere Dokumentationskosten und Rechtsanwaltskosten gehören.
Auch hier gilt: Die Tatsache, dass eine bestimmte Position im Forderungsschreiben aufgeführt wird, bedeutet nicht automatisch, dass sie in der geltend gemachten Höhe geschuldet ist.
Die einzelnen Positionen sollten deshalb getrennt voneinander geprüft werden.
9. Was ist mit der Entfernung des Fotos?
Wenn ein Foto tatsächlich ohne erforderliche Nutzungsberechtigung verwendet wurde, sollte die weitere Nutzung nicht einfach fortgesetzt werden.
In einer solchen Situation sollte zunächst geprüft werden, wo das betreffende Bild überall verwendet wurde.
Das betrifft nicht nur die eigene Website. Denkbar sind beispielsweise:
- Unterseiten,
- ältere Landingpages,
- Social-Media-Profile,
- Facebook-Beiträge,
- archivierte Inhalte,
- Pressebereiche,
- weitere mit der Website verbundene Angebote.
Eine vollständige Bestandsaufnahme kann wichtig sein, damit nicht versehentlich eine weitere Nutzung bestehen bleibt.
10. Auch ein tatsächlich begangener Urheberrechtsverstoß bedeutet nicht automatisch: „Alles bezahlen“
Das ist einer der wichtigsten Punkte bei der Verteidigung gegen KSP-Forderungen für die dpa Picture-Alliance GmbH.
Es gibt durchaus Fälle, in denen eine unerlaubte Nutzung eines Fotos tatsächlich stattgefunden hat.
Dann besteht die richtige Verteidigungsstrategie nicht zwangsläufig darin, die gesamte Forderung pauschal zurückzuweisen.
Vielmehr können verschiedene Fragen voneinander getrennt werden:
War die Nutzung rechtswidrig?
Wer ist Anspruchsinhaber?
Welche Ansprüche bestehen dem Grunde nach?
Wie hoch ist der angemessene Schadensersatz?
Sind zusätzliche Kostenpositionen berechtigt?
Sind einzelne Ansprüche bereits verjährt?
Sind die geltend gemachten Zinsen nachvollziehbar?
Gerade diese differenzierte Betrachtung kann entscheidend sein.
11. Warum die konkrete KSP-Forderung und nicht nur das Foto geprüft werden sollte
Die rechtliche Prüfung sollte sich nicht darauf beschränken, lediglich festzustellen, ob das Foto irgendwann einmal auf der eigenen Website verwendet wurde.
Vielmehr sollte das gesamte Forderungsschreiben der KSP Kanzlei analysiert werden.
Dazu gehören insbesondere:
a) der behauptete Sachverhalt,
b) die konkrete Bildnutzung,
c) die Rechtekette,
d) die Berechnung des Schadensersatzes,
e) die Dokumentationskosten,
f) die Rechtsanwaltskosten,
g) etwaige Zinsen,
h) mögliche Verjährung,
i) die verlangte Beseitigung oder Unterlassung und
j) die gesetzte Frist.
Erst aus dieser Gesamtbetrachtung lässt sich beurteilen, welche Reaktion sinnvoll ist.
12. Was Sie bei einer KSP-Abmahnung der dpa Picture-Alliance GmbH nicht tun sollten
Wer ein Schreiben der KSP Kanzlei im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH erhält, sollte insbesondere nicht vorschnell handeln.
Vermeiden sollten Betroffene insbesondere:
a) die Forderung ungeprüft zu bezahlen,
b) die gesetzte Frist einfach verstreichen zu lassen,
c) Beweismittel oder alte Unterlagen zur Bildnutzung zu löschen,
d) ohne vorherige Prüfung umfangreiche Erklärungen zum Sachverhalt abzugeben.
Ein Ignorieren ist ebenfalls keine sinnvolle Strategie. Die uns vorliegenden Fälle zeigen, dass entsprechende Forderungen nicht zwingend mit dem ersten Schreiben enden. Auch gerichtliche Mahnverfahren und weitere gerichtliche Schritte können folgen.
13. KSP-Abmahnung für die dpa Picture-Alliance GmbH erhalten – was ist jetzt sinnvoll?
Wenn Sie eine Abmahnung, Zahlungsaufforderung oder Mahnung der KSP Kanzlei im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH erhalten haben, sollten Sie zunächst sämtliche Unterlagen sichern.
Dazu gehören insbesondere:
- das vollständige Schreiben von KSP,
- Anlagen,
- Screenshots,
- Informationen zur Herkunft des Fotos,
- vorhandene Lizenzunterlagen,
- Rechnungen,
- frühere Korrespondenz,
- Informationen darüber, wann und wie das Foto verwendet wurde.
Anschließend sollte die konkrete Forderung rechtlich geprüft werden.
Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob das Foto verwendet wurde. Entscheidend ist vielmehr, ob und in welchem Umfang die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen.
Häufige Fragen 2026 zur Verteidigung gegen KSP-Abmahnungen der dpa Picture-Alliance GmbH
1. Kann ich mich gegen eine KSP-Abmahnung der dpa Picture-Alliance GmbH überhaupt wehren?
Ja. Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen, hängt allerdings entscheidend vom konkreten Sachverhalt ab. Auch bei einer tatsächlich erfolgten Bildnutzung können beispielsweise Fragen zur Höhe des Schadensersatzes, zur Rechtekette, zu Nebenforderungen oder zur Verjährung relevant sein.
2. Muss ich die von KSP für die dpa Picture-Alliance GmbH geforderte Summe vollständig bezahlen?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die geltend gemachte Summe sollte vielmehr hinsichtlich sämtlicher Einzelpositionen überprüft werden. Bei den von KSP für die dpa Picture-Alliance GmbH geltend gemachten Forderungen können neben dem Schadensersatz beispielsweise Dokumentationskosten, Rechtsanwaltskosten und Zinsen enthalten sein.
3. Was passiert, wenn das Foto tatsächlich ohne Lizenz verwendet wurde?
Eine tatsächlich unberechtigte Nutzung kann grundsätzlich Ansprüche des Rechteinhabers auslösen. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass jede im Schreiben der KSP Kanzlei geforderte Summe in der geltend gemachten Höhe geschuldet ist. Entscheidend ist eine Prüfung des konkreten Einzelfalls.
4. Kann eine alte KSP-Forderung der dpa Picture-Alliance GmbH verjährt sein?
Das ist möglich, muss aber anhand der konkreten Umstände geprüft werden. Bei älteren Nutzungen sind insbesondere die gesetzlichen Voraussetzungen für den Beginn und die Dauer der Verjährung zu untersuchen. Gerade bei Forderungen, bei denen erhebliche Zinsen geltend gemacht werden, sollte dieser Punkt frühzeitig geprüft werden.
5. Sollte ich das Foto nach einer KSP-Abmahnung sofort löschen?
Wenn keine Nutzungsberechtigung besteht, sollte die weitere Nutzung nicht einfach fortgesetzt werden. Gleichzeitig sollte vor einer vorschnellen Reaktion dokumentiert werden, wie und wo das Foto verwendet wurde, damit der Sachverhalt später noch nachvollzogen werden kann.
6. Sollte ich selbst mit KSP Kontakt aufnehmen?
Das hängt vom Einzelfall ab. Gerade wenn eine rechtliche Prüfung erfolgen soll, kann es sinnvoll sein, zunächst die gesamte Korrespondenz und die tatsächlichen Umstände prüfen zu lassen, bevor gegenüber KSP inhaltlich Stellung genommen wird.
7. Was kostet die Verteidigung gegen eine KSP-Abmahnung der dpa Picture-Alliance GmbH?
Das hängt insbesondere von der Höhe der geltend gemachten Forderung und dem Umfang der erforderlichen Prüfung ab. Nach Übersendung des Schreibens kann zunächst geprüft werden, welche Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist. Wir bieten Ihnen die Verteidigung gerne zum günstigen Festpreis an.
8. Was kann ich tun, wenn ich eine Zahlungsaufforderung von KSP für die dpa Picture-Alliance GmbH erhalten habe?
Auch eine Zahlungsaufforderung oder Mahnung sollte sorgfältig geprüft werden. Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung des Schreibens, sondern insbesondere, welche Ansprüche konkret geltend gemacht werden und worauf diese gestützt werden.
9. Was passiert, wenn ich eine KSP-Forderung der dpa Picture-Alliance GmbH einfach ignoriere?
Ein Ignorieren ist nicht zu empfehlen. Je nach Fall können weitere außergerichtliche Schritte oder ein gerichtliches Mahnverfahren folgen. Aus unserer bisherigen Bearbeitung von KSP/dpa-Fällen wissen wir, dass auch gerichtliche Mahnbescheide vorgelegt werden.
KSP-Abmahnung der dpa Picture-Alliance GmbH erhalten? Wir prüfen Ihre Verteidigungsmöglichkeiten
Sie haben eine Abmahnung, Zahlungsaufforderung oder Mahnung der KSP Kanzlei wegen einer angeblich unberechtigten Nutzung eines Fotos der dpa Picture-Alliance GmbH erhalten?
Dann sollten Sie die Forderung nicht ungeprüft akzeptieren, aber auch nicht einfach ignorieren.
Wir prüfen für Sie insbesondere, ob die behauptete Rechtsverletzung tatsächlich vorliegt, ob die geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach bestehen und ob sich Ansatzpunkte zur Reduzierung oder Zurückweisung der Forderung ergeben.
Dabei können unter anderem die konkrete Bildnutzung, die Rechtekette, die Schadensberechnung, Nebenforderungen, Zinsen und mögliche Verjährungsfragen eine Rolle spielen.
Kostenlose Ersteinschätzung:
Telefon: 0471 / 483 99 88 – 0
E-Mail: info@drnewerla.de
Schicken Sie uns das Schreiben der KSP Kanzlei gerne zur ersten Prüfung zu. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
