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September 2026: fairSync Lizenzangebot wegen Musiknutzung in Video / Reel auf Instagram – was jetzt wichtig ist

September 2026: fairSync Lizenzangebot wegen Musiknutzung in Video / Reel auf Instagram – was jetzt wichtig ist

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Ein Schreiben von fairSync beziehungsweise der Stington & Partner Legal GmbH wegen der Nutzung von Musik auf Instagram erhalten? Das sollten Betroffene jetzt wissen.

Wer ein Instagram-Reel veröffentlicht, kann Musik häufig direkt über die Musikbibliothek der Plattform auswählen. Umso überraschender ist es für viele Unternehmen, wenn anschließend ein Schreiben von fairSync beziehungsweise der Stington & Partner Legal GmbH eintrifft.

Darin wird mitgeteilt, dass eine bestimmte Tonaufnahme ohne ausreichende Lizenz verwendet worden sei. Zugleich wird eine nachträgliche Lizenzierung angeboten – teilweise für mehrere tausend Euro.

Bei den derzeit bekannten Fällen geht es unter anderem um die Tonaufnahme „Vibe“ von Slomow & himood, für die Hi.mood Records V.O.F. als Rechteinhaberin auftritt.

Uns liegt inzwischen allerdings auch ein konkretes unverbindliches Lizenzangebot für die Tonaufnahme „I’m Not What Happened to Me“ von Good Vibes Tribe wegen einer Nutzung auf Instagram vor. Das Schreiben ist auf den 2. September 2026 datiert und setzt eine Frist bis zum 12. September 2026. Gefordert werden darin 4.800 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer für die nachträgliche Lizenzierung.

Das konkrete Schreiben zeigt, dass die von fairSync beziehungsweise den beteiligten Unternehmen geltend gemachten Beträge erheblich sein können. Zugleich sollte ein solches Angebot nicht allein deshalb akzeptiert werden, weil ein konkreter Betrag genannt und eine Frist gesetzt wird.

Wichtig ist zunächst: Ein solches Schreiben ist nach seiner derzeit bekannten Gestaltung noch keine klassische urheberrechtliche Abmahnung. Es sollte dennoch nicht einfach ignoriert werden. Denn aus vergleichbaren Fällen ist bekannt, dass nach einem nicht angenommenen Lizenzangebot später auch eine anwaltliche Abmahnung folgen kann.

1. Was ist ein fairSync-Lizenzangebot?

fairSync tritt als Anbieter beziehungsweise Vermittler von Lizenzen für bestimmte Musikaufnahmen auf. In den uns bekannten Schreiben wird auf eine konkrete Nutzung eines Musikstücks auf Instagram hingewiesen. Anschließend wird dem Empfänger angeboten, die bereits erfolgte Nutzung nachträglich zu lizenzieren.

Das kann auf den ersten Blick wie eine einfache Möglichkeit erscheinen, die Angelegenheit schnell zu erledigen.

Allerdings sollte vor einer Annahme zunächst genau geprüft werden, ob überhaupt eine Lizenz benötigt wurde und ob die angebotene Lizenz zu den konkreten Umständen der Nutzung passt.

2. Welche Musik wird von fairSync beanstandet?

Die Schreiben können unterschiedliche Tonaufnahmen betreffen.

Ein bereits bekanntes Beispiel ist „Vibe“ von Slomow & himood. Hier tritt Hi.mood Records V.O.F. als Rechteinhaberin auf.

Uns liegt außerdem ein konkretes fairSync-Lizenzangebot betreffend „I’m Not What Happened to Me“ von Good Vibes Tribe vor. In diesem Fall werden für die nachträgliche Lizenzierung 4.800 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer verlangt.

Gerade dieses Beispiel macht deutlich, dass sich die Forderungen nicht auf einen einzelnen Musik-Titel oder einen einzelnen Rechteinhaber beschränken müssen.

Für die rechtliche Bewertung ist entscheidend, dass nicht allein darauf abgestellt wird, welcher Titel verwendet wurde. Vielmehr muss die konkrete Nutzung betrachtet werden.

Relevant sind insbesondere:

  • die Art des Instagram-Accounts,
  • der Inhalt des Reels,
  • der geschäftliche oder werbliche Zweck,
  • die Dauer der Nutzung,
  • die Art der Einbindung der Musik und
  • die Reichweite des Beitrags.

Dass ein bestimmter Song über Instagram ausgewählt werden konnte, beantwortet diese Fragen nicht automatisch.

3. Ist ein fairSync-Schreiben bereits eine Abmahnung?

Nein,das ist ein wichtiger Unterschied.

Das fairSync-Schreiben ist nach der derzeit bekannten Gestaltung zunächst als Lizenzangebot formuliert. Eine klassische urheberrechtliche Abmahnung enthält demgegenüber regelmäßig die Aufforderung, eine weitere Nutzung zu unterlassen, und kann zusätzlich Schadensersatz, Auskunft und Rechtsanwaltskosten zum Gegenstand haben.

Bei dem fairSync-Lizenzangebot wird zunächst eine nachträgliche Lizenzierung angeboten.

Das bedeutet allerdings nicht, dass das Schreiben rechtlich bedeutungslos wäre.

Aus inzwischen bekannt gewordenen Fällen ist ersichtlich, dass auf ein nicht angenommenes Lizenzangebot später eine Abmahnung folgen kann. In solchen Fällen können neben der eigentlichen Musiknutzung zusätzliche Forderungen entstehen.

Deshalb sollte ein fairSync-Schreiben ernst genommen, aber auch nicht vorschnell akzeptiert werden.

4. Muss ich die verlangte Lizenzgebühr bezahlen?

Nicht allein deshalb, weil fairSync einen bestimmten Betrag verlangt.

Zunächst sollte geprüft werden, ob die konkrete Musiknutzung tatsächlich eine Verletzung von Urheber- oder Leistungsschutzrechten darstellt.

Dabei ist insbesondere zu klären:

a) Welche konkrete Tonaufnahme wurde verwendet?

b) Wie wurde sie in das Reel eingebunden?

c) War die Nutzung tatsächlich gewerblich oder werblich?

d) Welche Rechte waren für diese Nutzung erforderlich?

e) War die konkrete Nutzung möglicherweise bereits durch bestehende Plattformlizenzen erfasst?

f) Ist die angebotene Lizenz der Art und dem Umfang der Nutzung überhaupt angemessen?

Gerade der letzte Punkt ist wichtig. Ein nachträgliches Lizenzangebot stellt nicht automatisch einen unstreitigen Zahlungsanspruch in der darin genannten Höhe dar.

5. Musik aus der Instagram-Bibliothek – bin ich damit nicht abgesichert?

Diese Frage stellen sich viele Betroffene. Die Antwort lautet: ´Leider nicht automatisch.

Die Tatsache, dass Instagram einen Song zur Auswahl anbietet, bedeutet nicht zwingend, dass damit jede denkbare Nutzung dieses Songs freigegeben ist. Insbesondere bei geschäftlichen oder werblichen Inhalten können andere Voraussetzungen gelten als bei einer privaten Nutzung.

Umgekehrt wäre es aber ebenso zu pauschal, jede gewerbliche Nutzung eines über Instagram ausgewählten Songs automatisch als Urheberrechtsverletzung anzusehen.

Entscheidend sind die konkreten Umstände.

Gerade deshalb sollte bei einem fairSync-Schreiben nicht allein anhand der Aussage argumentiert werden:

„Der Song war doch in Instagram verfügbar.“

Vielmehr muss geprüft werden, welche Rechte tatsächlich eingeräumt wurden und welche Nutzung konkret stattgefunden hat.

6. Ist fairSync überhaupt zur Vergabe der erforderlichen Rechte berechtigt?

Auch diese Frage kann bei einer rechtlichen Prüfung eine Rolle spielen.

In den bekannten Schreiben wird auf eine Beauftragung durch den jeweiligen Rechteinhaber verwiesen. Für den konkreten Fall kann dennoch geprüft werden, welche Rechte der Rechteinhaber selbst besitzt und in welchem Umfang fairSync zur Lizenzierung berechtigt ist.

Gerade bei Musik können verschiedene Rechte nebeneinander bestehen.

Zu unterscheiden sind insbesondere die Rechte an einer konkreten Tonaufnahme und die Rechte an der zugrunde liegenden Komposition.

Wer eine Lizenz für eine bestimmte Nutzung anbietet, muss deshalb grundsätzlich über die hierfür erforderlichen Rechte verfügen.

7. Was zeigt das konkrete Angebot über „I’m Not What Happened to Me“?

Das uns vorliegende Schreiben betrifft die Tonaufnahme „I’m Not What Happened to Me“ von Good Vibes Tribe und eine behauptete Nutzung auf Instagram.

Das Schreiben ist vom 2. September 2026 datiert. Als Frist wird der 12. September 2026 genannt. Für die nachträgliche Lizenzierung werden 4.800.- € zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer verlangt.

Bei einer solchen Forderung sollte zunächst genau geprüft werden, welche konkrete Nutzung der Gegenseite zugrunde liegt und welche Rechte mit der angebotenen Lizenz tatsächlich eingeräumt werden sollen.

Auch die Höhe von 4.800.- € zuzüglich Umsatzsteuer sollte nicht allein deshalb als angemessen angesehen werden, weil sie in einem formalisierten Lizenzangebot genannt wird.

Vielmehr ist zu prüfen, ob die geforderte Lizenzvergütung mit der konkreten Nutzung vergleichbar ist und welche Faktoren bei der Berechnung berücksichtigt wurden.

Das konkrete Schreiben ist dabei ein Beispiel aus unserer anwaltlichen Praxis. Daraus folgt nicht, dass für jede Nutzung dieses Titels oder für andere fairSync-Schreiben derselbe Betrag verlangt wird.

8. Was passiert, wenn ich das fairSync-Angebot nicht annehme?

Eine Nichtannahme bedeutet nicht automatisch, dass die Angelegenheit erledigt ist.

Inzwischen sind und Fälle aus eigener Erfahrung bekannt, in denen nach einem nicht angenommenen fairSync-Angebot später eine Abmahnung durch die Kanzlei Hild & Kollegen ausgesprochen wurde.

In solchen Abmahnungen können zusätzlich zur eigentlichen Musiknutzung unter anderem Unterlassung, Schadensersatz, Rechtsanwaltskosten und weitere Kosten geltend gemacht werden.

Gleichzeitig sollte man auch nicht davon ausgehen, dass jedes nicht angenommene fairSync-Angebot zwangsläufig zu einer Abmahnung führt.

Die richtige Konsequenz ist daher weder eine vorschnelle Zahlung noch das vollständige Ignorieren des Schreibens, sondern eine Prüfung des konkreten Sachverhalts.

9. Sollte ich das Instagram-Reel lieber löschen?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten.

Vor einer Löschung sollte der betreffende Beitrag jedenfalls möglichst vollständig dokumentiert werden.

Sinnvoll können insbesondere sein:

  • Screenshots des Reels,
  • Screenshots der verwendeten Musik,
  • Veröffentlichungsdatum,
  • Informationen über die Reichweite,
  • gegebenenfalls Informationen darüber, wie der Song über Instagram ausgewählt wurde.

Erst anschließend sollte entschieden werden, ob und in welcher Form die weitere Nutzung beendet werden sollte.

Die Löschung eines Reels beseitigt zudem nicht automatisch mögliche Ansprüche wegen einer bereits erfolgten Nutzung.

10. Ist eine vorbeugende Unterlassungserklärung sinnvoll?

Eine vorbeugende strafbewehrte Unterlassungserklärung kann im Einzelfall in Betracht kommen.

Sie ist aber keine Standardempfehlung für jeden Empfänger eines fairSync-Lizenzangebots.

Eine solche Erklärung kann den Betroffenen langfristig binden und bei späteren Verstößen eine Vertragsstrafe auslösen.

Deshalb muss zunächst geprüft werden, ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, ob Wiederholungsgefahr besteht und welche konkrete Nutzung der Gegenseite bekannt ist.

Eine vorbeugende Unterlassungserklärung sollte insbesondere nicht vorschnell und nicht weitergehend als erforderlich abgegeben werden.

11. Was sollte ich fairSync gegenüber mitteilen?

Auch hier ist Zurückhaltung sinnvoll.

Wer ausführlich bestätigt, dass ein bestimmter Song verwendet wurde, dass die Nutzung gewerblich war oder dass keine Lizenz vorlag, kann damit möglicherweise Informationen liefern, die bei einer späteren rechtlichen Auseinandersetzung eine Rolle spielen.

Vor einer eigenen Stellungnahme sollte deshalb zunächst geklärt werden:

Was genau wird behauptet – und was lässt sich tatsächlich feststellen?

Das gilt insbesondere dann, wenn die konkrete Nutzung oder deren Umfang nicht mehr eindeutig nachvollzogen werden kann.

12. Was sollten Betroffene jetzt tun?

Wer ein fairSync-Lizenzangebot erhält, sollte insbesondere:

a) das Schreiben und sämtliche Anlagen sichern;

b) die gesetzte Frist beachten;

c) den betreffenden Instagram-Beitrag dokumentieren;

d) prüfen, wie und zu welchem Zweck die Musik verwendet wurde;

e) die behauptete Rechteinhaberschaft und Berechtigung zur Lizenzvergabe überprüfen;

f) die Höhe des angebotenen Lizenzentgelts hinterfragen;

g) nicht vorschnell zahlen oder eine rechtlich bindende Erklärung abgeben;

h) die Angelegenheit gegebenenfalls anwaltlich prüfen lassen.

Gerade wenn mehrere tausend Euro verlangt werden, kann eine rechtliche Prüfung wirtschaftlich erheblich sein.

Fazit: fairSync-Lizenzangebot nicht vorschnell annehmen

Ein Schreiben von fairSync wegen der Nutzung von Musik auf Instagram sollte weder ignoriert noch vorschnell akzeptiert werden.

Das gilt insbesondere bei den uns inzwischen bekannten Fällen rund um „Vibe“ von Slomow & himood sowie „I’m Not What Happened to Me“ von Good Vibes Tribe.

Das konkrete, uns vorliegende Angebot betreffend „I’m Not What Happened to Me“ zeigt, dass auch bei einzelnen Tonaufnahmen Forderungen von mehreren tausend Euro im Raum stehen können.

Entscheidend ist zunächst, ob für die konkrete Nutzung tatsächlich eine zusätzliche Lizenz erforderlich war. Anschließend ist zu prüfen, ob der jeweilige Anbieter zur Lizenzvergabe berechtigt ist und ob die verlangte Lizenzgebühr der konkreten Nutzung angemessen ist.

Wer das Schreiben ungeprüft akzeptiert, kann sich möglicherweise unnötig zu einer erheblichen Zahlung verpflichten. Wer es dagegen vollständig ignoriert, riskiert unter Umständen weitere rechtliche Schritte.

Eine frühzeitige Prüfung kann daher helfen, die Angelegenheit auf einer sachlich und rechtlich fundierten Grundlage zu klären.

Kostenfreie Ersteinschätzung durch die Kanzlei Dr. Newerla

Sie haben ein Lizenzangebot von fairSync beziehungsweise der Stington & Partner Legal GmbH erhalten und sind unsicher, ob die geforderte Lizenzgebühr tatsächlich berechtigt ist?

Wir prüfen Ihren Fall gerne im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung. Dabei schauen wir uns insbesondere die konkrete Musiknutzung, das Schreiben und die geltend gemachten Forderungen an und besprechen mit Ihnen, welche weiteren Schritte sinnvoll sein können.

Kanzlei Dr. Newerla
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für IT-Recht, Urheber- und Medienrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz

📞 0471 / 483 99 88 – 0
📧 info@drnewerla.de

Die Kanzlei Dr. Newerla berät und vertritt Mandanten bundesweit.

Häufige Fragen zum fairSync-Lizenzangebot 2026

1. Ist ein fairSync-Lizenzangebot eine Abmahnung?

Nein. Das Schreiben ist zunächst als Angebot zur nachträglichen Lizenzierung ausgestaltet. Es kann jedoch später zu einer Abmahnung oder einer weiteren rechtlichen Auseinandersetzung kommen.

2. Muss ich die von fairSync verlangte Lizenzgebühr bezahlen?

Nicht automatisch. Zunächst sollte geprüft werden, ob für die konkrete Nutzung überhaupt eine zusätzliche Lizenz erforderlich war und ob die verlangte Lizenzgebühr angemessen ist.

3. Welche Musikstücke sind von den aktuellen fairSync-Schreiben betroffen?

Nach den uns derzeit vorliegenden Fällen geht es unter anderem um „Vibe“ von Slomow & himood sowie „I’m Not What Happened to Me“ von Good Vibes Tribe. Welche Ansprüche im konkreten Fall bestehen, hängt von der jeweiligen Nutzung und den zugrunde gelegten Rechten ab.

4. Ich habe den Song direkt über Instagram ausgewählt. Darf ich ihn dann verwenden?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Verfügbarkeit eines Songs in der Instagram-Musikbibliothek bedeutet nicht automatisch, dass jede geschäftliche Nutzung davon erfasst ist. Entscheidend sind die konkreten Umstände.

5. Was passiert, wenn ich das fairSync-Angebot nicht annehme?

In einigen bekannten Fällen folgte später eine Abmahnung durch Hild & Kollegen. Das bedeutet jedoch nicht, dass dies bei jedem fairSync-Schreiben zwangsläufig geschieht.

6. Sollte ich ein fairSync-Schreiben anwaltlich prüfen lassen?

Bei höheren Lizenzforderungen kann eine Prüfung sinnvoll sein. Dabei können insbesondere die konkrete Musiknutzung, die Rechtekette, die Berechtigung zur Lizenzvergabe und die Höhe der geforderten Lizenzgebühr überprüft werden.