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September 2026: Abmahnung SoundGuardian erhalten? Forderungen wegen Instagram und TikTok richtig prüfen

Abmahnung SoundGuardian erhalten? Forderungen wegen Instagram und TikTok richtig prüfen

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Sie haben eine Abmahnung oder Berechtigungsanfrage von SoundGuardian erhalten, weil Sie Musik in einem Instagram-Reel oder TikTok-Video verwendet haben? Dann sollten Sie die Forderung nicht vorschnell bezahlen.

Die SoundGuardian GmbH geht aktuell verstärkt gegen die Nutzung bestimmter Musikaufnahmen auf Social-Media-Plattformen vor. In den uns vorliegenden Fällen werden teilweise mehrere tausend Euro für die Nutzung eines einzelnen Songs verlangt oder als nachträgliche Lizenzgebühr angeboten.

Betroffen sind unter anderem die Titel „Mein kleines Herz (Bam Bam)“, „3 Haselnüsse“, „Push Up“, „Like I Love You“, „Wonderful Life“, „Pump It Up“ und „Toca Toca“.

Wichtig: Nicht jedes Schreiben von SoundGuardian ist tatsächlich eine klassische urheberrechtliche Abmahnung. Häufig handelt es sich um eine Berechtigungsanfrage oder eine Aufforderung zur nachträglichen Lizenzierung.

1. Abmahnung SoundGuardian – das Wichtigste vorab

    Wenn Sie ein Schreiben von SoundGuardian erhalten haben, sollten Sie:

    • die gesetzte Frist beachten,
    • die Forderung nicht vorschnell bezahlen,
    • keine unnötigen Angaben gegenüber SoundGuardian machen,
    • prüfen lassen, welche Rechte an der konkreten Tonaufnahme geltend gemacht werden,
    • klären, ob die konkrete Nutzung tatsächlich gewerblich war,
    • prüfen, ob der Song über die Musikbibliothek von Instagram oder TikTok verwendet wurde,
    • und die Höhe der verlangten Lizenz bzw. des Schadensersatzes überprüfen lassen.

    Allein die Tatsache, dass ein Song in einem Instagram-Reel oder TikTok-Video verwendet wurde, bedeutet nämlich nicht automatisch, dass die geltend gemachte Forderung in voller Höhe berechtigt ist.

    2. Warum verschickt SoundGuardian solche Schreiben?

    SoundGuardian macht Rechte an bestimmten Musikaufnahmen geltend und beanstandet insbesondere Nutzungen, die nach Auffassung von SoundGuardian nicht durch die jeweiligen Plattformlizenzen abgedeckt sind.

    Ein typischer Fall:

    Ein Unternehmen, Selbstständiger oder Influencer veröffentlicht ein Reel oder TikTok-Video und verwendet darin einen bestimmten Song. Einige Zeit später erhält der Betreiber des Accounts ein Schreiben von SoundGuardian.

    Darin wird mitgeteilt, dass für die konkrete Nutzung keine ausreichende Lizenz vorgelegen habe. Anschließend wird eine Zahlung beziehungsweise eine nachträgliche Lizenzierung verlangt.

    Die Forderungen können erheblich sein. In einem uns aktuell vorliegenden Fall wurden beispielsweise 3.850 Euro zuzüglich 7 % Umsatzsteuer für die Verwendung von „Like I Love You“ in zwei Instagram-Reels verlangt.

    3. Abmahnung oder Berechtigungsanfrage, wo ist der Unterschied?

    Hier sollte genau auf den Inhalt des Schreibens geschaut werden.

    Eine klassische Abmahnung enthält regelmäßig die Aufforderung, eine bestimmte Rechtsverletzung künftig zu unterlassen. Häufig wird zusätzlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt.

    Bei einer Berechtigungsanfrage fragt SoundGuardian dagegen zunächst nach der Berechtigung zur konkreten Nutzung und bietet teilweise eine nachträgliche Lizenzierung an.

    Die Bezeichnung des Schreibens ist deshalb wichtig. Eine hohe Zahlungsforderung macht aus einer Berechtigungsanfrage nicht automatisch eine klassische Abmahnung.

    Für Betroffene ist die Situation dennoch ernst und sollte fachlich geprüft werden.

    4. „Der Song war doch bei Instagram verfügbar“ – muss ich trotzdem zahlen?

    Nicht automatisch.

    Die Verfügbarkeit eines Songs in der Musikbibliothek von Instagram oder TikTok bedeutet nicht zwingend, dass jede Nutzung für jeden Nutzer und jeden Zweck erlaubt ist.

    Entscheidend ist unter anderem:

    • Wie wurde der Song verwendet?
    • Wurde er direkt über die Plattform ausgewählt?
    • War der Account privat oder geschäftlich?
    • Welchen Zweck hatte das konkrete Video?
    • Wurde ein Produkt oder eine Dienstleistung beworben?
    • Wie lange war das Video online?
    • Welche Rechte macht SoundGuardian konkret geltend?
    • Wie wurde die geforderte Summe berechnet?

    Bei der rechtlichen Prüfung muss außerdem zwischen den Rechten an der musikalischen Komposition und den Rechten an der konkreten Tonaufnahme unterschieden werden.

    5. Besonders wichtig: War die Nutzung gewerblich?

    In vielen aktuellen SoundGuardian-Schreiben spielt die angeblich kommerzielle Nutzung eine wichtige Rolle.

    Ein gewerblich genutzter Instagram- oder TikTok-Account bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jede einzelne Veröffentlichung rechtlich gleich zu beurteilen ist.

    Umgekehrt reicht es nicht ohne Weiteres aus, einen Beitrag als „privat“ zu bezeichnen, wenn darin beispielsweise ein Produkt beworben, eine Dienstleistung angeboten oder auf einen Online-Shop verwiesen wird.

    Deshalb kommt es auf den konkreten Inhalt und Zweck des beanstandeten Videos an.

    6. Welche Songs sind aktuell betroffen?

    Aus den uns vorliegenden aktuellen Fällen sind unter anderem folgende Titel bekannt:

    • „Mein kleines Herz (Bam Bam)“
    • „3 Haselnüsse“
    • „Push Up“
    • „Like I Love You“
    • „Wonderful Life“
    • „Pump It Up“
    • „Never Let Me Down“
    • „Toca Toca“
    • „9 PM ’Till I Come“
    • „Light“
    • „Fire“
    • „Paradise“
    • „Girls Just Wanna Have Fun“
    • „Outside World“
    • „Komodo (Hard Nights)“
    • „Summer Jam (Radio Edit)“
    • „Run Away“
    • „Ab geht die Post“

    Die Liste ist nicht abschließend. Welche Titel aktuell Gegenstand von SoundGuardian-Schreiben sind, kann sich jederzeit ändern.

    7. Was tun bei einer Abmahnung von SoundGuardian?

    Wenn Sie ein Schreiben von SoundGuardian erhalten haben, sollten Sie strukturiert vorgehen:

    a. Frist beachten

    Lassen Sie die gesetzte Frist nicht einfach verstreichen.

    b. Schreiben und Video sichern

    Bewahren Sie das vollständige Schreiben auf und dokumentieren Sie das betroffene Video möglichst vollständig.

    Sinnvoll sind insbesondere Screenshots, der Link zum Beitrag, Veröffentlichungsdatum, verwendeter Sound und – soweit vorhanden – Aufrufzahlen.

    c. Nicht vorschnell zahlen

    Prüfen Sie zunächst, ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen und ob die verlangte Summe angemessen ist.

    d. Keine unnötigen Angaben machen

    Gegenüber SoundGuardian sollten Sie nicht ohne vorherige Prüfung ausführlich zum Sachverhalt Stellung nehmen.

    e. Rechtliche Prüfung vornehmen lassen / Unsere kostenfreie Ersteinschätzung nutzen!

    Insbesondere die konkrete Nutzung, die geltend gemachten Rechte und die Berechnung der Forderung sollten überprüft werden.

    8. Muss das Reel oder TikTok-Video gelöscht werden?

    Auch das lässt sich nicht pauschal beantworten.

    Wenn eine möglicherweise nicht ausreichend lizenzierte Nutzung vorliegt, kann es sinnvoll sein, die weitere öffentliche Zugänglichmachung zu beenden.

    Vor einer Löschung sollte der bisherige Sachverhalt jedoch dokumentiert werden.

    Denn eine Löschung beseitigt mögliche Ansprüche für eine bereits erfolgte Nutzung nicht automatisch.

    9. Kann man sich gegen eine SoundGuardian Abmahnung wehren?

    Ja, eine Verteidigung kann grundsätzlich möglich sein.

    Ob die Forderung berechtigt ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab.

    Zu prüfen sind insbesondere:

    • die konkrete Tonaufnahme,
    • die von SoundGuardian geltend gemachten Rechte,
    • die Art der Nutzung,
    • die Frage einer gewerblichen Nutzung,
    • die Bedingungen der jeweiligen Plattform,
    • Dauer und Reichweite der Nutzung,
    • und die Berechnung der verlangten Lizenz bzw. des Schadensersatzes.

    Selbst wenn eine lizenzpflichtige Nutzung vorliegen sollte, bedeutet dies nicht automatisch, dass der von SoundGuardian zunächst verlangte Betrag angemessen ist.

    Eine Reduzierung oder außergerichtliche Einigung kann daher je nach Sachverhalt in Betracht kommen.

    10. Abmahnung SoundGuardian erhalten? Wir helfen Ihnen

    Wenn Sie eine Abmahnung, Berechtigungsanfrage oder Nachlizenzierungsforderung von SoundGuardian erhalten haben, können wir das Schreiben für Sie prüfen.

    Wir sind seit vielen Jahren auf die Verteidigung gegen urheberrechtliche Forderungen spezialisiert und haben in den letzten Jahren bereits mehrere hundert Mandanten gegen die SoundGuardian GmbH erfolgreich vertreten.

    Gerne können Sie uns das Schreiben zunächst zur kostenlosen schriftlichen Ersteinschätzung zusenden.

    E-Mail: info@drnewerla.de
    Telefon: 0471 / 483 99 88-0

    Wir prüfen insbesondere, ob die Forderung dem Grunde und der Höhe nach nachvollziehbar ist und welche Möglichkeiten für eine Zurückweisung oder eine wirtschaftlich sinnvolle außergerichtliche Lösung bestehen.

    Häufige Fragen zur Abmahnung SoundGuardian 2026

    1. Was ist eine Abmahnung von SoundGuardian?

    SoundGuardian beanstandet regelmäßig die Nutzung bestimmter Musikaufnahmen in Social-Media-Videos. Dabei kann es sich um eine klassische Abmahnung, aber auch um eine Berechtigungsanfrage oder Nachlizenzierungsforderung handeln.

    2. Muss ich die Forderung von SoundGuardian sofort bezahlen?

    Nein. Die Forderung sollte zunächst darauf geprüft werden, ob die konkrete Nutzung tatsächlich lizenzpflichtig war und ob die verlangte Summe angemessen ist.

    3. Der Song war bei Instagram verfügbar. Warum erhalte ich trotzdem eine SoundGuardian Abmahnung?

    Die Verfügbarkeit in der Musikbibliothek bedeutet nicht automatisch, dass der Song für jede Art der Nutzung freigegeben ist. Insbesondere bei geschäftlichen Veröffentlichungen können zusätzliche Rechte relevant sein.

    4. Wie hoch sind die Forderungen von SoundGuardian?

    Die Forderungen können mehrere tausend Euro betragen. Die konkrete Höhe sagt jedoch noch nichts darüber aus, ob der Betrag tatsächlich geschuldet ist.

    5. Muss ich das betroffene Reel löschen?

    Eine Löschung kann im Einzelfall sinnvoll sein. Vorher sollte der bisherige Inhalt und die konkrete Nutzung dokumentiert werden. Eine Löschung beseitigt mögliche Ansprüche für die Vergangenheit nicht automatisch.

    6. Kann man eine SoundGuardian-Forderung reduzieren?

    Das kann im Einzelfall möglich sein. Auch bei einer grundsätzlich lizenzpflichtigen Nutzung kann die Höhe der verlangten Lizenz beziehungsweise des Schadensersatzes überprüfbar sein.

    7. Muss ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben?

    Wenn es sich um eine klassische Abmahnung mit Unterlassungsforderung handelt, sollte eine Unterlassungserklärung grundsätzlich nicht ungeprüft unterschrieben werden. Bei einer bloßen Berechtigungsanfrage kann die Situation anders sein.

    8. Was soll ich tun, wenn ich eine Abmahnung SoundGuardian erhalten habe?

    Frist beachten, Schreiben sichern, nicht vorschnell zahlen und keine unnötigen Angaben machen. Anschließend sollte die konkrete Nutzung und die Forderung rechtlich geprüft werden.

    Fazit:

    Eine Abmahnung SoundGuardian beziehungsweise eine Berechtigungsanfrage wegen Musik auf Instagram oder TikTok sollte ernst genommen werden. Gleichzeitig sollten Betroffene eine Forderung von mehreren tausend Euro nicht ungeprüft akzeptieren.

    Entscheidend sind die konkrete Nutzung, die geltend gemachten Rechte, der geschäftliche Zusammenhang und die Berechnung der verlangten Lizenz oder des Schadensersatzes.

    Sie haben ein Schreiben von SoundGuardian erhalten?

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