Auch Mitte Mai 2026 (Stand: 18.05.2026) melden sich weiterhin zahlreiche Betroffene, die ein Schreiben der ECR European Copyright Research GmbH im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH erhalten haben. Inhaltlich geht es dabei regelmäßig um den Vorwurf, dass Bilder im Internet ohne ausreichende Nutzungsrechte verwendet worden sein sollen.
In der Praxis handelt es sich dabei entweder um sogenannte Berechtigungsanfragen oder bereits um Abmahnschreiben mit Zahlungs- und Unterlassungsforderungen. Für Betroffene ist es wichtig, die Unterschiede zu erkennen und richtig zu reagieren.
1. Worum geht es bei den aktuellen ECR-Schreiben?
Die ECR European Copyright Research GmbH macht im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH Ansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen geltend. Betroffen sind häufig Webseiten, Blogs oder Social-Media-Profile, auf denen Fotos ohne nachweisbare Lizenz genutzt worden sein sollen.
Typischer Ablauf:
- Zunächst wird eine Auskunft bzw. Stellungnahme angefordert (Berechtigungsanfrage)
- anschließend folgt häufig eine konkrete Zahlungsaufforderung
- bei Nichtreaktion können weitere rechtliche Schritte drohen
Aktuell (Stand 18.05.2026) liegt uns erneut ein Fall vor, bei dem ein Schreiben mit Fristsetzung zur Auskunft über die Bildnutzung übersandt wurde. Die Fristen sind dabei häufig sehr kurz gesetzt, um schnellen Handlungsdruck zu erzeugen.
2. Welche Forderungen werden typischerweise von ECR für die dpa Picture Alliance GmbH gestellt?
Je nach Verfahrensstand verlangen ECR bzw. die dpa Picture-Alliance GmbH unter anderem:
- Entfernung des beanstandeten Bildmaterials
- Zahlung eines Schadensersatzes (Lizenzanalogie)
- Erstattung sogenannter Dokumentations- oder Recherchekosten
- Ersatz der Rechtsverfolgungskosten
- teilweise weitere Nebenforderungen
Die Höhe der Forderungen kann dabei erheblich variieren und im Einzelfall mehrere tausend Euro erreichen.
3. Vorsicht bei Auskünften – keine unüberlegten Angaben machen
Besonders kritisch ist der Umgang mit sogenannten Berechtigungsanfragen.
Viele Betroffene machen den Fehler, vorschnell Auskünfte zur Bildnutzung zu erteilen. Dies kann rechtlich nachteilig sein, da auf dieser Grundlage anschließend erst die konkrete Forderung berechnet wird.
Wichtig ist daher:
Nicht jede Anfrage sollte ungeprüft beantwortet werden.
4. Welche rechtlichen Ansatzpunkte gibt es?
Auch wenn ein Schreiben zunächst eindeutig wirkt, bestehen in vielen Fällen rechtliche Prüfungsmöglichkeiten, zum Beispiel:
- Ist der richtige Adressat überhaupt betroffen?
- Wurde das Bild tatsächlich genutzt?
- Besteht eine wirksame Lizenz oder Nutzungsberechtigung?
- Liegt überhaupt eine urheberrechtlich relevante Nutzung vor?
- Sind die geltend gemachten Beträge angemessen?
Selbst wenn eine Nutzung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, bestehen häufig Ansatzpunkte zur Reduzierung oder Zurückweisung einzelner Forderungsposten.
Ein weiterer Aspekt betrifft die teilweise sehr hohen Gesamtsummen, die sich auch aus längeren Zeiträumen oder zusätzlichen Kostenpositionen ergeben können. Hier lohnt sich regelmäßig eine genaue rechtliche Prüfung.
5. So sollten Sie auf ein ECR-Schreiben reagieren
Wenn Sie ein Schreiben der ECR European Copyright Research GmbH erhalten haben, gilt vor allem:
- Ruhe bewahren und Fristen ernst nehmen
- keine vorschnellen Zahlungen leisten
- keine unbedachten Auskünfte erteilen
- kein direkter Kontakt zur Gegenseite ohne rechtliche Prüfung
- den Sachverhalt zunächst vollständig prüfen lassen
Je nach Einzelfall kann eine vollständige Zurückweisung, eine Reduzierung oder eine außergerichtliche Einigung sinnvoll sein.
6. Auch bei berechtigtem Vorwurf: Einigung oft möglich
Selbst wenn sich im Einzelfall herausstellt, dass eine Bildnutzung ohne ausreichende Lizenz erfolgt ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Forderungen in voller Höhe bestehen bleiben müssen.
In der Praxis sind häufig möglich:
- Reduzierungen der Schadensersatzforderungen
- Vergleichsverhandlungen
- Anpassungen einzelner Kostenpositionen
- wirtschaftlich sinnvolle Gesamtlösungen
7. Keine vorschnelle Unterlassungserklärung gegenüber ECR / dpa Picture-Alliance
Ein besonders wichtiger Punkt betrifft die Unterlassungserklärung.
In vielen Fällen wird eine solche Erklärung nicht ausdrücklich gefordert. Dennoch geben Betroffene sie aus Unsicherheit häufig vorsorglich ab – mit teils erheblichen Folgen.
a. Warum das riskant sein kann
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bindet über viele Jahre rechtlich. Bereits kleine Verstöße – auch unbeabsichtigte – können Vertragsstrafen auslösen.
Problematisch ist insbesondere:
- Bilder können trotz Löschung weiterhin online auffindbar sein
- Inhalte können in Archiven, Caches oder Social Media weiter existieren
- vollständige Entfernung ist in der Praxis oft schwierig
b. Vertragsstrafenrisiko
Selbst geringfügige Verstöße können später zu Forderungen im vierstelligen Bereich führen.
Häufige Lösung in der Praxis
Erfahrungsgemäß lassen sich viele Fälle auch ohne Abgabe einer Unterlassungserklärung lösen, etwa durch:
- rechtliche Prüfung der Anspruchsgrundlage
- Verhandlungen über den Zahlungsbetrag
- außergerichtliche Vergleiche
- gezielte Begrenzung der rechtlichen Verpflichtungen
8. Fazit
Schreiben der ECR im Auftrag der dpa Picture-Alliance sollten ernst genommen, aber nicht vorschnell beantwortet werden. Besonders bei Berechtigungsanfragen ist Vorsicht geboten, da unüberlegte Angaben die spätere Forderung erheblich beeinflussen können.
Eine rechtliche Einzelfallprüfung ist in der Regel der sinnvollste erste Schritt.
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FAQ – ECR / dpa Picture-Alliance Abmahnung / Berechtigungsanfrage
1. Ist ein Schreiben der ECR bereits eine Abmahnung?
Nicht zwingend. Viele Schreiben beginnen als sogenannte Berechtigungsanfrage. Erst wenn konkrete Zahlungs- und Unterlassungsforderungen gestellt werden, handelt es sich rechtlich um eine Abmahnung. Trotzdem sollten beide Varianten ernst genommen werden.
2. Muss ich auf eine ECR-Berechtigungsanfrage reagieren?
Eine Reaktion ist nicht immer zwingend vorgeschrieben, sollte aber strategisch geprüft werden. Unüberlegte oder unvollständige Auskünfte können später als Grundlage für Schadensersatzforderungen dienen.
3. Was passiert, wenn ich nicht auf das Schreiben reagiere?
Wenn Fristen ignoriert werden, kann es zu einer konkreten Zahlungsaufforderung oder weiteren rechtlichen Schritten kommen. In manchen Fällen folgen anschließend gerichtliche Verfahren.
4. Kann ich eine dpa-Bildnutzung auch nachträglich lizenzieren?
Das hängt vom Einzelfall ab. In vielen Fällen ist eine nachträgliche Lizenzierung nicht vorgesehen und führt leider auch nicht rückwirkend zum Wegfall einer Urheberrechtsverletzung. Häufig ist daher eine rechtliche Einigung die bessere Option.
5. Wie hoch sind die Forderungen der dpa Picture-Alliance typischerweise?
Die Forderungen variieren stark, liegen aber häufig im Bereich mehrerer hundert bis mehrere tausend Euro. Die genaue Höhe hängt von Nutzungsdauer, Art der Nutzung und Anzahl der Bilder ab.
6. Sollte ich eine Unterlassungserklärung sofort unterschreiben?
Nein. Eine vorschnelle Unterlassungserklärung kann erhebliche langfristige Risiken auslösen. Sie sollten diese nur nach anwaltlicher Prüfung und ggf. in modifizierter Form abgeben.
7. Kann ich mich gegen die Forderungen überhaupt wehren?
Ja. In einigen Fällen bestehen Ansatzpunkte zur Verteidigung – etwa bei fehlender Nutzung, unklarer Rechtekette oder überhöhten Forderungen. Eine Einzelfallprüfung ist entscheidend.
8. Was ist der häufigste Fehler nach Erhalt eines ECR-Schreibens?
Der häufigste Fehler ist eine unüberlegte Reaktion – insbesondere das vorschnelle Erteilen von Auskünften oder das ungeprüfte Anerkennen der Forderung. Genau das sollte vermieden werden.

