Abmahnung wegen Urheberrecht erhalten? Wir helfen!

September 2026: Rechnung oder Mahnung (Zahlungsaufforderung) von SEO Medien GmbH / ABVZ.de erhalten? So reagieren Sie richtig auf Forderungen und Inkasso von ETI Experts

In diesem Beitrag:

Das könnte Sie auch interessieren:

Weitere Themengebiete:

Interessante und wissenswerte Beiträge. Rund um unsere Fachgebiete:

Beitrag teilen:

Fragen zu diesem Thema?

Wir helfen Ihnen gerne weiter! 

In diesem Beitrag:

September 2026 – aktuelle Informationen für Unternehmer, Selbständige und Gewerbetreibende: Unsere Kanzlei erhält auch im September 2026 (Stand 03.06.2026) weiterhin Anfragen von Betroffenen, die nach einem überraschenden Telefonat eine Rechnung der SEO Medien GmbH beziehungsweise von ABVZ.de erhalten haben. Nicht selten folgt auf die Rechnung eine Mahnung und anschließend ein Schreiben des Inkassounternehmens ETI Experts GmbH.

In vielen Fällen geht es um einen angeblich telefonisch vereinbarten kostenpflichtigen Eintrag in einem Online-Branchen- oder Firmenverzeichnis.

Für die Betroffenen stellt sich dann die entscheidende Frage:

Habe ich tatsächlich einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen – und muss ich die Rechnung bezahlen?

Die Antwort lässt sich nicht pauschal geben. Gerade bei telefonisch angebahnten Verträgen kommt es entscheidend darauf an, was im Telefonat tatsächlich erklärt wurde, worüber gesprochen wurde, welche Informationen zu Preis und Vertragsgegenstand erteilt wurden und ob überhaupt eine wirksame Einigung zustande gekommen ist.

Wir erklären, worauf Sie bei einer Rechnung der SEO Medien GmbH, einer Forderung von ABVZ.de oder einem Inkassoschreiben von ETI Experts achten sollten.

1. Was ist ABVZ.de und warum erhalten Unternehmen Rechnungen?

ABVZ.de tritt als Internet- beziehungsweise Branchenverzeichnis auf. Betreiber ist die SEO Medien GmbH.

Betroffene berichten in der Praxis häufig von einem vorausgehenden Telefonat. Dabei wird über einen Firmeneintrag, Unternehmensdaten, eine Präsentation im Internet oder eine vergleichbare Dienstleistung gesprochen.

Problematisch wird die Situation insbesondere dann, wenn der Angerufene zunächst nicht erkennt, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.

Nach dem Telefonat folgt dann eine Rechnung über einen erheblichen Betrag (meistens 5.000.- € zzgl. 19 % Mwst.).

Wer mit einer solchen Rechnung konfrontiert wird, sollte deshalb zunächst nicht davon ausgehen, dass allein wegen des Telefonats automatisch eine Zahlungspflicht besteht.

2. Wie kommt es typischerweise zu einer solchen Rechnung?

Nach den uns geschilderten Fällen beginnt die Angelegenheit häufig mit einem unerwarteten Telefonanruf.

Im Gespräch können beispielsweise

  • Unternehmensdaten,
  • ein bestehender Interneteintrag,
  • die Auffindbarkeit des Unternehmens,
  • Suchmaschinen,
  • eine Aktualisierung von Firmendaten oder
  • eine Darstellung in einem Branchenverzeichnis

thematisiert werden.

Entscheidend ist dabei nicht allein, dass telefoniert wurde.

Vielmehr muss geprüft werden, ob sich beide Seiten im konkreten Gespräch tatsächlich über einen kostenpflichtigen Vertrag geeinigt haben.

Gerade bei überraschenden Telefonaten kann es schwierig sein, im Nachhinein festzustellen, welche Aussagen zu Preis, Laufzeit und Leistungsumfang tatsächlich gefallen sind.

3. Rechnung erhalten, obwohl Sie keinen Auftrag erteilen wollten?

Das ist eine der häufigsten Konstellationen.

Viele Betroffene sind überrascht, wenn nach einem kurzen Telefonat plötzlich eine Rechnung über mehrere tausend Euro eingeht. Dann sollte zunächst geklärt werden:

Was genau wurde am Telefon vereinbart?

Ein allgemeines Einverständnis zu einem Telefonat oder eine Zustimmung dazu, bestimmte Unternehmensdaten zu besprechen, ist nicht ohne Weiteres mit der Zustimmung zu einem kostenpflichtigen Vertrag gleichzusetzen.

Andererseits sollte auch nicht vorschnell davon ausgegangen werden, dass ein Vertrag allein deshalb unwirksam ist, weil er telefonisch geschlossen wurde.

Das deutsche Vertragsrecht kennt grundsätzlich auch mündliche beziehungsweise telefonisch geschlossene Verträge.

Entscheidend ist daher der konkrete Gesprächsinhalt.

4. Besonders wichtig: Was wurde über den Preis gesagt?

Bei der rechtlichen Prüfung einer solchen Forderung spielt die Preisangabe eine zentrale Rolle.

Ein Vertrag über eine kostenpflichtige Leistung setzt grundsätzlich voraus, dass sich die Parteien über die wesentlichen Vertragsbedingungen einigen.

Dazu gehört bei einem entgeltlichen Vertrag insbesondere die Frage, ob und in welcher Höhe eine Vergütung geschuldet sein soll.

Wenn im Telefonat der Eindruck erweckt wurde, es gehe lediglich um eine kostenlose Datenüberprüfung, eine Aktualisierung eines bestehenden Eintrags oder eine unverbindliche Anfrage, kann dies für die rechtliche Bewertung erheblich sein.

Hier kommt es allerdings immer auf den konkreten Einzelfall und den tatsächlichen Gesprächsverlauf an.

5. Ist der Vertrag unwirksam, weil es ein unerlaubter Werbeanruf war?

Hier ist Vorsicht vor einer häufigen Fehlvorstellung geboten.

Ein unerlaubter Werbeanruf kann wettbewerbsrechtlich problematisch sein. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass ein anschließend geschlossener Vertrag unwirksam ist. Zu diesem Thema gibt es auch bereits diverse Gerichtsentscheidungen.

Deshalb sollte eine Verteidigung nicht allein darauf gestützt werden, dass der Anruf unerwünscht war.

Viel wichtiger kann die Frage sein, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist und ob der Betroffene die konkrete kostenpflichtige Leistung tatsächlich beauftragt hat.

Genau diese Unterscheidung ist bei der rechtlichen Prüfung von Rechnungen der SEO Medien GmbH besonders wichtig.

6. Was tun, wenn die Rechnung von der SEO Medien GmbH bzw. ABVZ.de kommt?

Eine solche Rechnung sollte nicht einfach aus Angst oder wegen des relativ professionellen Erscheinungsbildes bezahlt werden.

Sinnvoll ist zunächst eine Prüfung der Forderung.

Dabei sollten insbesondere folgende Unterlagen gesichert werden:

  • Rechnung,
  • vorausgegangene E-Mails,
  • Mahnungen,
  • Schreiben von Inkassounternehmen,
  • Vertragsunterlagen,
  • gegebenenfalls vorhandene Gesprächsaufzeichnungen und
  • eigene Notizen zum Telefonat.

Auch der genaue Zeitpunkt des Telefonats kann wichtig sein.

Wer sich noch an das Gespräch erinnert, sollte möglichst zeitnah aufschreiben, was der Anrufer erklärt und was man selbst geantwortet hat.

7. Was passiert, wenn ETI Experts eingeschaltet wird?

Wird die Rechnung nicht bezahlt, kann anschließend ein Inkassounternehmen eingeschaltet werden.

In den uns bekannten Fällen tritt dabei unter anderem die ETI Experts GmbH auf.

Ein Inkassoschreiben kann erheblich einschüchternd wirken. Häufig werden darin kurze Zahlungsfristen gesetzt und weitere rechtliche Schritte für den Fall angekündigt, dass die Forderung nicht beglichen wird.

Wichtig ist jedoch:

Ein Inkassoschreiben beweist nicht, dass die geltend gemachte Forderung tatsächlich besteht.

Das Inkassounternehmen macht zunächst eine Forderung seines Auftraggebers geltend. Ob diese Forderung rechtlich begründet ist, ist eine davon getrennte Frage.

Deshalb sollte auch ein Schreiben von ETI Experts nicht ungeprüft bezahlt werden.

8. Droht bei Nichtzahlung sofort ein Gerichtsverfahren?

Ein Inkassoschreiben ist noch kein gerichtliches Urteil.

Wenn der Forderung widersprochen wird, kann der Gläubiger grundsätzlich versuchen, seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Besondere Aufmerksamkeit ist deshalb geboten, wenn tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird. Zum aktuellen Zeitpunkt (03.09.2026) hat noch keiner unserer Mandanten nach Zurückweisung der Forderung durch uns einen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten. Ob dies in Zukunft auch so ist, bleibt abzuwarten.

Dieser sollte keinesfalls ignoriert werden. Gegen einen Mahnbescheid kann innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch eingelegt werden. Ein einfacher Brief oder eine Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens ist dagegen nicht mit einem gerichtlichen Mahnbescheid gleichzusetzen.

9. Kann man die Rechnung der SEO Medien GmbH anfechten oder zurückweisen?

Ob eine Anfechtung, Kündigung, Zurückweisung der Forderung oder eine andere rechtliche Erklärung sinnvoll ist, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.

Denkbar können beispielsweise Einwendungen gegen den Vertragsschluss, eine Anfechtung wegen einer möglichen Täuschung oder Irrtums sowie weitere vertragsrechtliche Argumente sein.

Welche Erklärung tatsächlich abgegeben werden sollte, muss jedoch anhand des konkreten Telefonats und der vorliegenden Unterlagen geprüft werden. Gerne beraten wir Sie dazu im Rahmen unserer kostenfreien Ersteinschätzung.

10. Was sollten Betroffene jetzt konkret tun?

Wenn Sie eine Rechnung von SEO Medien GmbH / ABVZ.de erhalten haben, empfehlen wir folgende Vorgehensweise:

a. Nicht vorschnell bezahlen

Eine Zahlung kann unter Umständen als Bestätigung der Forderung interpretiert werden. Deshalb sollte zunächst geprüft werden, ob überhaupt eine Zahlungspflicht besteht.

b. Weitere Telefonate vermeiden

Wenn erneut angerufen wird, sollten Sie sich nicht zu spontanen Erklärungen drängen lassen. Insbesondere sollten Sie keine Aussagen treffen, die später als Anerkenntnis eines Vertrages interpretiert werden könnten.

c. Unterlagen sichern

Bewahren Sie sämtliche Rechnungen, Mahnungen und Inkassoschreiben auf.

d. Gesprächsverlauf dokumentieren

Schreiben Sie möglichst genau auf, was im ursprünglichen Telefonat besprochen wurde.

e. Kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Dr. Newerla nutzen

Insbesondere bei höheren Rechnungsbeträgen kann eine frühzeitige rechtliche Prüfung sinnvoll sein.

11. Warum eine frühzeitige Reaktion sinnvoll ist

Je länger eine solche Angelegenheit läuft, desto umfangreicher kann die Korrespondenz werden.

Aus einer Rechnung kann eine Mahnung werden. Anschließend kann ein Inkassounternehmen eingeschaltet werden. Später können weitere anwaltliche Schreiben oder gegebenenfalls ein gerichtliches Mahnverfahren folgen.

Eine frühzeitige Prüfung kann deshalb helfen, die Angelegenheit rechtlich zu ordnen und unnötige weitere Kosten oder Erklärungen zu vermeiden.

Dabei sollte nicht nur die Rechnung selbst betrachtet werden.

Entscheidend ist vielmehr die gesamte Entstehungsgeschichte des behaupteten Vertrages.

Häufige Fragen 2026 zur SEO Medien GmbH, ABVZ.de und ETI Experts

Muss ich eine Rechnung von ABVZ.de bezahlen?

Nicht allein deshalb, weil eine Rechnung zugeschickt wurde. Zunächst muss geprüft werden, ob tatsächlich ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist und welche Vergütung gegebenenfalls vereinbart wurde.

Ist ein telefonisch geschlossener Vertrag automatisch unwirksam?

Nein. Verträge können grundsätzlich auch telefonisch geschlossen werden. Entscheidend ist, ob im konkreten Gespräch eine wirksame Einigung über Leistung und Vergütung zustande gekommen ist.

Ich wurde unangekündigt angerufen. Ist die Rechnung deshalb automatisch unwirksam?

Nein. Ein möglicherweise unzulässiger Werbeanruf und die Frage nach der Wirksamkeit eines anschließend geschlossenen Vertrages sind rechtlich voneinander zu unterscheiden. Die konkrete Vertragsentstehung muss geprüft werden.

Muss ich an ETI Experts zahlen, wenn ich die Forderung für unberechtigt halte?

Ein Inkassoschreiben allein bedeutet nicht, dass die Forderung berechtigt ist. Wenn Sie die Forderung bestreiten, sollte dies rechtlich sauber und nachvollziehbar erklärt werden. Bei einem späteren gerichtlichen Mahnbescheid gelten besondere Fristen.

Was mache ich, wenn bereits ein gerichtlicher Mahnbescheid gekommen ist?

Ein gerichtlicher Mahnbescheid sollte keinesfalls ignoriert werden. Wenn die Forderung nicht berechtigt ist, muss innerhalb der gesetzlichen Frist geprüft werden, ob und in welcher Form Widerspruch eingelegt werden sollte.

Rechnung von SEO Medien GmbH oder Inkassoschreiben von ETI Experts erhalten?

Sie haben nach einem Telefonat eine Rechnung von der SEO Medien GmbH / ABVZ.de erhalten?

Oder fordert inzwischen die ETI Experts GmbH Zahlung von Ihnen?

Dann lassen Sie die Angelegenheit prüfen, bevor Sie zahlen oder weitere Erklärungen abgeben.

Wir prüfen insbesondere,

  • ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist,
  • was im Telefonat tatsächlich vereinbart wurde,
  • ob die behauptete Vergütung wirksam vereinbart wurde,
  • welche Einwendungen gegen die Forderung bestehen,
  • ob eine Anfechtung oder andere rechtliche Erklärung sinnvoll ist und
  • wie auf Schreiben von SEO Medien GmbH beziehungsweise ETI Experts reagiert werden sollte.

Die Kanzlei Dr. Newerla verfügt über langjährige Erfahrung bei der Abwehr von Forderungen aus telefonischen Vertragsabschlüssen und vergleichbaren Branchenbuch- beziehungsweise Verzeichnisangeboten.

Wir vertreten Unternehmen, Selbständige und Gewerbetreibende bundesweit.

Kostenlose schriftliche Ersteinschätzung:

📧 info@drnewerla.de

Kostenloses Erstgespräch:

📞 0471 / 483 99 88 – 0

Fazit: Rechnung von ABVZ.de nicht vorschnell bezahlen

Eine Rechnung der SEO Medien GmbH beziehungsweise ABVZ.de nach einem überraschenden Telefonat sollte sorgfältig geprüft werden. Gleiches gilt für spätere Mahnungen und Inkassoschreiben der ETI Experts GmbH.

Entscheidend ist nicht allein, dass ein Telefonat stattgefunden hat. Maßgeblich ist vielmehr, ob tatsächlich ein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag geschlossen wurde und welche Vereinbarungen dabei getroffen wurden.

Lassen Sie sich daher von einer Rechnung oder einem Inkassoschreiben nicht vorschnell unter Druck setzen. Prüfen Sie die Forderung, sichern Sie die vorhandenen Unterlagen und holen Sie bei höheren Beträgen rechtzeitig rechtlichen Rat ein.