Das Wichtigste vorweg:
In den letzten Monaten haben sich die Bearbeitungszeiten bei Google deutlich verkürzt. Dies bedeutet, dass Löschanträge inzwischen oft schneller bearbeitet und unberechtigte Bewertungen zügiger entfernt werden können als früher.
Verständlicherweise möchten Unternehmen, die von einer unberechtigte negativen Google Bewertung oder Rezension (in Kurzform: „Bewertung“ meint die bekannten Sterne, „Rezension“ meint dabei den eigentlichen Text also konkreten Inhalt der Bewertung) betroffen sind, diese so schnell wie möglich wieder loswerden. Einer der häufigsten Fragen, die uns Betroffene in der kostenlosen Erstberatung stellen ist, ob man die Bewertung nicht innerhalb weniger Tage oder sogar noch am gleichen Tag löschen könne. Manchmal hören wir sogar von Betroffenen, sie hätten im Internet gelesen, dass eine Löschung in nur einem Tag möglich sei.
Wir möchten mit diesem Artikel darüber aufklären, wie lange die Bearbeitung (also von der Einreichung der negativen Google-Bewertung bis zur Löschung der Bewertung) im Normalfall aktuell (Stand 11.03.2026) dauert und wann bzw. wie häufig auch eine Löschung in wenigen Tagen möglich ist.
1. Wie ist der übliche Ablauf der Löschung einer Google Bewertung ?
Im Normalfall dauert die Löschung einerGoogle Bewertungnach unserer Erfahrung im Durchschnitt etwa 6 bis 8 Tage (Stand 03. März 2026 ). Dass es aus Sicht vieler Betroffen „doch so lange“ dauert, hängt damit zusammen, dass Google nach der Rechtsprechung ein Prüfverfahren einleiten muss. Dies macht Google übrigens nicht ganz freiwillig. Sollte Google dieses Prüfverfahren nämlich nicht einleiten und dadurch die Löschung einer unberechtigten Google Bewertung verhindern, dann könnte Google selber haften.
Direkt nach Einreichung der beanstandeten Bewertung(en) erhalten wir von Google im Normalfall eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Normalerweise leitet Google dann kurze Zeit später (dies kann schon einige Tage dauern), die Beanstandung an den Bewerter bzw. die Bewerterin weiter.
Der Bewertende bekommt nun von Google eine Frist von 7 Tagen, um eine Stellungnahme zu seiner Bewertung abzugeben (z. B. um darzulegen bzw. nachzuweisen, dass er überhaupt in geschäftlichen Kontakt zum bewerteten Unternehmen stand, was Grundvoraussetzung ist, um überhaupt bewerten zu dürfen).
Sollte der Bewertende keine Stellungnahme abgeben, wird die negative Google-Bewertung im Normalfall einige Zeit nach Ablauf der Frist gelöscht. Sollte der Bewerter allerdings eine Stellungnahme abgeben und Google dadurch überzeugen, dass seine Bewertung gerechtfertigt sein könnte, wird diese Stellungnahme wieder an das bewertete Unternehmen bzw. uns weitergeleitet, damit wiederum die Möglichkeit besteht, hierzu Stellung zu nehmen.
Dieser Gesamtablauf dauert grundsätzlich einige Wochen, wobei die Gesamtdauer auch von der Arbeitsauslastung bei Google abhängt. So gab es in der Vergangenheit auch Phasen, in denen Google sehr schleppend und erst nach mehreren Monaten reagiert hat. Dies ist derzeit (Stand 11.03.2026) zum Glück nicht der Fall. Derzeit dauert der Gesamtablauf im Normalfall etwa 6 bis 8 Tage.
Da wir die Bearbeitungszeiten bei Google nicht verkürzen können, geben wir zumindest auf unserer Seite „Vollgas“ und reichen die Löschanträge für unsere Mandantinnen und Mandanten grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden ab Beauftragung ein (bei Beauftragung an Werktagen).
2. Wann ist eine negative Google-Bewertung bzw. Rezension doch in wenigen Tagen oder sogar Stunden wieder verschwunden?
Immer häufiger erfolgt die Löschung von Bewertungen auch innerhalb sehr kurzer Zeitspannen, sogar schon am selben Tag, an dem der Löschantrag von uns eingereicht worden ist. Dies geschieht, wenn Google auf unsere Beanstandung hin die Bewertung umgehend deaktiviert.
Des Weiteren werden Bewertungen mit offensichtlichen Verstößen gegen die Inhaltsrichtlinien von Google teilweise sehr zügig entfernt.
Daher ist es wichtig, neben den einschlägigen Gesetzen und Gerichtsentscheidungen immer auch mit den einschlägigen Google Inhaltsrichtlinien in den Löschanträgen zu argumentieren. Diese Doppelstrategie nutzen wir auch stets für unsere Mandanten.
3. Von negativen Google-Bewertungen betroffen: Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla oder fragen Sie nach unserer kostenfreien schriftlichen Einschätzung!
Wir laden Sie herzlich zu einem kostenlosen Erstgespräch (unter 0471/483 99 88 – 0) ein. Teilen Sie uns Ihren Fall ausführlich mit, damit wir gemeinsam herausfinden können, ob wir auch in Ihrem Fall negative Google-Bewertungen erfolgreich löschen können.
Alternativ können Sie uns auch gerne per E-Mail kontaktieren und die Bewertungen, um die es geht sowie Ihr Google-Profil mitteilen, dann lassen wir Ihnen schnellstens eine kostenfreie schriftliche Ersteinschätzung zukommen.
Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder über die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.
Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen innerhalb von 24 Stunden bei Google zu einem günstigen Festpreis an (wir geben auch gerne Mengenrabatt, fragen Sie gerne nach!). Wir helfen Ihnen bundesweit!
Haben auch Sie eine unberechtigte negative Google Bewertung erhalten und möchten Sie diese schnell löschen lassen?
Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

