Immer häufiger erhalten Nutzer von sozialen Netzwerken Post von der SoundGuardian GmbH. In vielen Fällen handelt es sich um eine Berechtigungsanfrage oder Abmahnung wegen der Nutzung von Musik in Videos auf TikTok oder Instagram.
Betroffene berichten aktuell (Stand März 2026) über Schreiben, in denen ihnen vorgeworfen wird, bekannte Songs ohne entsprechende Lizenz in Social-Media-Videos verwendet zu haben. Häufig geht es dabei um Titel wie „Push Up“, „Pump It Up“, „Wonderful Life“ oder andere bekannte Musikstücke.
Doch was steckt hinter einer solchen SoundGuardian Abmahnung – und wie sollten Betroffene reagieren?
1. Hintergrund der aktuellen SoundGuardian Abmahnungen
Nach den derzeit vorliegenden Schreiben beruft sich die SoundGuardian GmbH auf angebliche Rechte an verschiedenen Tonaufnahmen. Den Empfängern wird vorgeworfen, Musikstücke ohne ausreichende Lizenzierung in Videos eingebunden und anschließend auf Plattformen wie TikTok oder Instagram veröffentlicht zu haben.
In vielen Fällen wird argumentiert, dass die Veröffentlichung nicht rein privat, sondern im gewerblichen Kontext erfolgt sei. Nach Auffassung von SoundGuardian würden die von den Plattformen bereitgestellten Musikbibliotheken eine solche Nutzung teilweise nicht abdecken.
Der zentrale Vorwurf lautet daher häufig:
Unzulässige öffentliche Zugänglichmachung einer Tonaufnahme im Internet.
Ob dieser Vorwurf tatsächlich zutrifft, muss jedoch immer im konkreten Einzelfall geprüft werden. Gerade bei Social-Media-Accounts ist häufig streitig, ob überhaupt eine gewerbliche Nutzung vorliegt.
2. Welche Forderungen stellt SoundGuardian?
In den aktuell kursierenden Schreiben werden teilweise erhebliche Geldbeträge verlangt.
Beispielsweise wurde in einem uns vorliegenden Fall für die Nutzung eines Songs in einem TikTok-Video ein Betrag von 5.750 € zuzüglich Umsatzsteuer gefordert.
Solche Forderungen können sich laut Schreiben aus verschiedenen Positionen zusammensetzen, etwa:
- nachträgliche Lizenzgebühren
- Schadensersatzforderungen
- Kosten der Rechtsverfolgung
Betroffene sollten jedoch beachten:
Nicht jede Forderung ist automatisch berechtigt oder in der geforderten Höhe durchsetzbar.
3. SoundGuardian Berechtigungsanfrage oder Abmahnung: Wie sollten Betroffene reagieren?
Wer ein entsprechendes Schreiben erhält, sollte zunächst ruhig bleiben und überlegt handeln.
a. Schreiben ernst nehmen und Fristen beachten
Auch wenn die Forderungen auf den ersten Blick überraschend erscheinen, sollten sie nicht ignoriert werden. In manchen Fällen kann eine unterlassene Reaktion dazu führen, dass weitere anwaltliche Schritte eingeleitet werden.
b. Keine vorschnelle Zahlung leisten
Zahlungen sollten keinesfalls ohne vorherige rechtliche Prüfung erfolgen. Gerade bei urheberrechtlichen Forderungen gibt es häufig rechtliche Ansatzpunkte zur Verteidigung oder Reduzierung der Forderung.
c. Keine eigenständige Kommunikation mit dem Rechteinhaber
Betroffene sollten vermeiden, selbst Stellungnahmen oder Erklärungen gegenüber der Gegenseite abzugeben. Unbedachte Aussagen können später rechtliche Nachteile verursachen.
d. Sachverhalt rechtlich prüfen lassen
Entscheidend ist eine Prüfung unter anderem folgender Punkte:
- Handelt es sich tatsächlich um eine gewerbliche Nutzung?
- Bestehen die behaupteten Rechte an der Tonaufnahme tatsächlich?
- Ist die Höhe der Forderung angemessen?
- Greifen möglicherweise Lizenzregelungen der Plattform?
Erst nach einer solchen Analyse lässt sich beurteilen, ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen.
Zunächst sollte geprüft werden, ob die Vorwürfe überhaupt berechtig sind. Sind Sie gar nicht Betreiber des Social Media-Accounts, der in der Abmahnung genannt ist? Haben Sie das vorgeworfene Lied gar nicht veröffentlich? Haben Sie gegebenenfalls eine Lizenz zur Nutzung? Dann spricht vieles dafür, dass die Abmahnung / Berechtigungsanfrage in Ihrem Fall unberechtigt ist. Gerne prüfen wir dies für Sie.
Selbst falls sich eine Urheberrechtsverletzung im Einzelfall nicht vollständig ausschließen lässt, bedeutet dies nicht automatisch, dass der geforderte Betrag bezahlt werden muss.
In vielen Fällen lassen sich durch Verhandlungen deutlich niedrigere Vergleichsbeträge erzielen oder andere Lösungen finden, um die Angelegenheit endgültig zu klären.
4. Hilfe bei SoundGuardian Abmahnung oder Berechtigungsanfrage
Wenn Sie eine SoundGuardian Abmahnung oder Berechtigungsanfrage wegen TikTok oder Instagram erhalten haben, kann eine frühzeitige rechtliche Prüfung helfen, unnötige Kosten zu vermeiden.
Gerne können Sie uns Ihr Schreiben unverbindlich zur kostenlosen Ersteinschätzung übermitteln. Nach einer ersten Prüfung lässt sich meist schnell beurteilen, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.
FAQ zur SoundGuardian Abmahnung
Warum erhalte ich eine SoundGuardian Berechtigungsanfrage?
Oft wird Nutzern vorgeworfen, Musikstücke ohne entsprechende Lizenz in Social-Media-Videos eingebunden zu haben.
Muss ich die geforderte Summe sofort bezahlen?
Nein. Die Forderungen sollten immer zuerst rechtlich überprüft werden. Auch falls die Forderung leider berechtigt sein sollte, können wir Ihnen helfen die Forderung der SoundGuardian GmbH deutlich herunterzuverhandeln.
Droht ein Gerichtsverfahren?
Falls Sie das Schreiben von SoundGuardian ignorieren sollten, kann es zu weiteren rechtlichen Schritten kommen.
Kann man sich gegen die Forderung verteidigen?
Ja, je nach Fallkonstellation gibt es mehrere Argumente, wie z. B. eine geringe Reichweite, eine fehlende gewerbliche Nutzung und noch Weiteres, was der Forderung eventuell entgegengebracht werden kann.
Welche Lieder / Songs werden in den SoundGuardian-Schreiben häufig genannt?
· „Mein kleines Herz (Bam Bam)“ – Darius & Finlay, MartinBepunkt, Shaun Baker
· „3 Haselnüsse“ – Jacques Raupé & Felix Harrer
· „Komodo (Hard Nights) [Paul Keen & KYANU Remix]“ – R.I.O. & U-Jean
· „Light“ – Jerome
· „Irrenhaus“ – Harris & Ford & Outsiders
· „Outside World“ – Sunbeam
· „Ich & Du“ – Gestört aber Geil
· „Summer Jam (Radio Edit)“ – The Underdog Project
· „Faded Love“ – Leony
· „Paradise“ – VIZE & Leony
· „So schmeckt der Sommer“ – Gestört aber Geil
· „Wohin willst du (Extended Mix)“ – Gestört aber Geil
· „Toca Toca“ – Fly Project
· „Girls Just Wanna Have Fun“ – MATTN vs Stavros Martina & Kevin D
· „9 PM ‚Till I Come“ – ATB
· „Beachball (Vocal Radio Edit)“ – Nalin & Kane
· „Run Away“
· „Never Let Me Down“
· „Pump it Up“ – Nari, Stefano Pain, Tava, Luciana
· „Ab geht die Post“ – Drillheadz
· „Wonderful Life“ – Marc Korn, Semitoo, Jaycee Madoxx
· „We Are Young“ – Beachbag
· „Like I Love You“ – The Hitmen

